Was würde passieren, wenn eine Person mir 1 Million Euro ausversehen überweist?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Ja 93%
Nein 7%

6 Antworten

Nein

da hier nahezu nur falsche Antworten kommen.

Es gibt keine Verpflichtung zur Rücküberwsg. Das Kreditinstitut kann auch nicht zurück buchen.

Der Absender kann darum bitten, das Geld zurück zu geben. Wenn der Empfänger das nicht macht, bleibt nur die Klage nach 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung.

Hat der Empfänger das Geld zwischenzeitlich in der Spielbank verzockt, hat sich der Fall komplett erledigt, da keine Bereicherung mehr vorliegt.

Daher derzeit hier 86 % falsche Antworten.

Beste Grüße Dozent Bankakademie

augsburgchris  12.02.2019, 12:21
Hat der Empfänger das Geld zwischenzeitlich in der Spielbank verzockt, hat sich der Fall komplett erledigt, da keine Bereicherung mehr vorliegt.

Der Empfänger hätte wissen können dass das Geld nicht für ihn ist und macht sich somit durch das Ausgeben des fremden Geldes strafbar.

Anbei hier noch ein schöner Thread zu dem Thema: https://www.juraforum.de/forum/t/geld-falsch-ueberwiesen.278050/

augsburgchris  12.02.2019, 12:24
@augsburgchris

anderer schöner Beitrag hierzu:

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/panorama/muss-man-falsch-ueberwiesenes-geld-immer-zurueckgeben

hier besonders auf deine Darstellung eingehend:

Wer das Geld schon ausgegeben hat, wenn der rechtmäßige Eigentümer es zurückverlangt, könnte sich theoretisch auf eine sogenannte „Entreicherung“ berufen – also, einfach ausgerückt, sagen: Das Geld ist futsch, ich kann auch nichts zurückgeben. Vor Gericht hat man damit allerdings schlechte Karten, da man nachweisen müsste, dass man die ungerechtfertigte Bereicherung gar nicht bemerkt hat. Und gerade bei höheren Beträgen kauft einem diese Argumentation kein Richter ab. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hat man als Bankkunde sogar die Pflicht, regelmäßig seine Kontoauszüge zu kontrollieren (AZ.  3 U 11/05).
korruptepolitik  13.02.2019, 03:34
@augsburgchris

es gibt auch Bankforen, in denen sich unkundige Sachbearbeiter äußern, die es in allen Fachbereichen gibt.

Die Frage wurde im Übrigen auch mit unserer juristischen Abteilung erörtert und keine andere Rechtsauffassung hierzu vertreten.

Aus dem zitierten Link geht auch nicht hervor, aus welcher Zeit dieser stammt. Nach dem geltenden Überweisungsrecht ist eine bankseitige Rückbuchung irrtümlich durch den Auftraggeber erteilter Aufträge nicht möglich.

korruptepolitik  13.02.2019, 03:44
@augsburgchris

weiterhin völlig falsche Antwort. Die Göttinger Instanz ist kein höchstrichterliches Urteil. Damit wird nur bestätigt, das man vor Gericht aus 812 BGB klagen muß und ein Urteil kann nach jeder Richtung fallen, wie jeder weiß.

Der Fragesteller fragt eindeutig danach, ob er das Geld zurück überweisen muß. Dazu gibt es keinerlei Verpflichtung. Da Du diese Frage mit Ja beantwortest ist Deine Antwort definitiv falsch unabhängig von jedweder später getroffenen richterlichen Entscheidung.Auftraggeber von Überweisungen sollten sich im klaren sein, was sie tun und das es kein Widerspruchsrecht, sondern nur den Klageweg gibt.

Ja

Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, einen Geldeingang den man nicht kennt zurück zu überweisen. Dennoch ist man nicht automatisch rechtmäßiger Eigentümer der Geldsache.

Wird mir nun eine Million überwiesen und es meldet sich niemand, der es zurück haben möchte, so wäre es mir möglich das Geld auf ein anderes Konto zu überweisen, das einen Zinsertrag bringt. Liegt dieses Geld nun auf dem Konto und erwirtschaftet Zinsen und der rechtmäßige Eigentümer meldet sich, so bin ich verpflichtet das Geld (die 1 Mio.) zurückzugeben. Nicht aber den Zinsertrag.

Der wiederum ist aber steuerpflichtig....

Ich selbst bin aber zu nichts verpflichtet etwas zu tun, sondern das muss auf Antrag des Überweisenden und mit Begründung des selbigen geschehen. Wenn Geld auf mein Konto kommt, darf ich erst einmal davon ausgehen, dass es mir auch zu gute geschrieben wurde. Ich bin nicht verpflichtet nachzufragen, warum mir jemand Geld überweist.

korruptepolitik  11.02.2019, 19:46

leider falsche Antwort

Ja

Bei einem "normalen" Bürger geht man davon aus, daß eine so hohe Überweisungssumme auffallen muß. Wenn es z.B. nur 48,75 € wären und Du regelmäßig viele Überweisungen von verschiedenen Konten erhältst, kann man nicht unbedingt davon ausgehen, daß so ein Irrtum auffällt. Wenn der Überweiser sich nicht von selbst innerhalb einer bestimmten Frist meldet und Du es nicht bemerkst, kannst Du das Geld (48,75 €, nicht die Million) behalten.

korruptepolitik  11.02.2019, 19:40

hast Du zu lange auf dem Fundbüro gearbeitet. Das gilt nicht für Überweisung

Ja

Ja, muss zurück überwiesen werden.

=> siehe BGB

korruptepolitik  11.02.2019, 19:41

erzähl doch mal wo, da gibt es nichts von Überweisung im BGB

Ja

Leider musst Du es zurück überweisen.

Aber wenn die Person Dir 1.000 Euro schenken wollte und "aus Versehen" 1.000.000 Euro angewiesen hat, müsstest Du nur die Differenz, also 1.999.000 überweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
korruptepolitik  11.02.2019, 19:47

leider falsche Antwort