Was tun, wenn ich auf meine Abo-Kündigung keine Antwort kriege?

10 Antworten

Rechtlich bedarf es bei einer Bestellung bspw aus einem Katalog oder Webshop KEINE Bestätigung seitens des Verkäufers. Das ist nur Kundenfreundlichkeit. Ich vermute, das wrid in diesem Fall genauso sein. Deine Kündigung ist gültig mit Eingang beim Empfänger.(Sofern das per Mail überhaupt rechtssicher ist)

So gesehen hast du ja rechtzeitig gekündigt, ich würde abwarten und gucken was passiert bzw. kommt, zur Sicherheit würde ich die Mail nochmal ausdrucken und auf jeden Fall unter gesendete Objekte behalten, damit du alles vorweisen kannst im Fall der Fälle.

Nochmal schreiben.. ansonsten Verbraucherschutzzentrale anrufen und fragen was du als nächstes machen kannst weil die sonst anfangen können zu sagen das die keine Kündigung bekommen haben ect..

Eine E-Mail stellt keinen wirksamen Widerruf dar.

Wirksam ist zum Beispiel ein Einschreiben mit Rückschein (also per Post).

Ich hoffe, es geht gut.

in der AGB steht aber, dass man per E-Mail auch kündigen kann

@Mangoeistee

Wenn Du auch per E-Mail kündigen konntest, ist das OK. Hebe Dir auf alle Fälle die Kündigungsmails auf.

Und hast Du von denen die Widerrufsbelehrung schriftlich erhalten? Wenn nein, kannst Du diesen Vertrag immer noch widerrufen.

Die machen sich meistens nicht die Mühe für eine Bestätigung. Sieh es als erledigt. Behalte aber sicherh. die E-mail.