Was tun, wenn Händler eine Rechnung für gelieferte Ware verweigert?

3 Antworten

Versuch mal mit rechtsanwalt zu drohen.. Ist es denn ein neues oder ein gebrauchtes fahrrad..??

twinandy 
Fragesteller
 30.07.2010, 22:17

Es handelt sich um ein neues Fahrrad. Deshalb ist mir die Rechnung ja auch so wichtig, da ich sonst im Garantiefall wohl kaum meine Rechte einfordern kann.

OoMimioO  30.07.2010, 23:06
@twinandy

ja dann würde ich auf jeden fall mit anwalt drohen und Heb auf jeden fall alle schreiben auf, die du abgesendet hast, wegen beweise usw... und wenn du in 2 wochen immernoch nichts hast, würde ich einen anwalt aufsuchen. Wichtig ist, dass du in dem schreiben wo du mit anwalt drohst eine frist von 14 tage setzt und am besten reinschreibst, dass du schon mehrere male nach der rechnung gefragt hast.

Du hast online bestellt?

Hast du da keine Bestellbestätigung erhalten? Per eMail?

Und hast du die Rechnung dann nicht auch per eMail erhalten?
Vielleicht als PDF-Datei im Anhang einer Mail?

Zumindest solltest du eine Zahlungsaufforderung mit Angabe des Kontos des Verkäufers haben.

Hast du bei der Bezahlung keine Rechnungsnummer angeben müssen? Damit der Händler weiß, auf welchen Käufer und welches Produkt sich die Überweisung, der Geldeingang bezieht? 

Wenn du dich an einen Rechtsanwalt wendest, wird der auch zuerst nach deinen Belegen fragen.

Setze im eine Frist richtiges Datum bis wann Du die Rechnung gern hättest.

Drohe ihm an, dass Du sonst vom Verkauf zurücktrittst und sein Finanzamt über sein Geschäftsgebaren informierst.

Beim Rücktritt zahlt er zweimal Versandkosten.

twinandy 
Fragesteller
 30.07.2010, 22:22

Kann ich denn vom Kauf noch zurück treten? Inzwischen versuche ich seit 3 Wochen eine Rechnung zu erhalten und normalerweise hat man doch bei Onlinegeschäften nur 14 Tage Rücktrittsrecht, oder? Oder kann ich in diesem Fall auch noch länger vom Vertrag zurücktreten, da der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt hat (Keine Rechnung = Vertragliche Leistung seitens des Verkäufers nicht erfüllt?).

marcol0228  31.07.2010, 11:45

Du kannst sicher vom Kauf zurücktreten, da die Rechnung ein fester Bestandteil des Kauf(vertrages) ist, berechtigt eine nicht Ausstellung Dich den Kauf für nichtig zu erklären und es kam im Grunde nicht zu einem Kaufvertrag.

Hast Du denn die Rechnung beglichen?