Was tun kein Geld von der arge kein Unterhalt fürs Kind?

Wie kann man so sein ?  - (Recht, Jobcenter, Unterhalt) Ich verstehe es nicht !  - (Recht, Jobcenter, Unterhalt)

8 Antworten

du hast mehrere baustellen auf einmal. wenn der vater deiner tochter zahlen würde, würdest du geldeingänge auf deinem kontoauszug sehen. wenn dort kein geldeingang zu verzeichnen ist, dann zahlt er wohl nicht.

da er dir mitgeteilt hat, dass er nicht mehr zahlen will warum auch immer, bleibt dir nichts anderes übrig, als dich sofort ans jugendamt zu wenden und unterhaltsvorschuss zu beantragen. die herrschaften von der unterhaltsvorschusskasse erklären ihm dann schon wie das geld auf dein konto kommt.

die andere ist das jobcenter. du nimmst die letzten lohnbescheinigungen, deinen mietvertrag und die betriebskostenabrechnung deiner letzten wohnung von 2016. damit gehst du zum jobcenter und verlangst deinen sb zu sehen.

dem legst du deine unterlagen vor, am günstigsten die kontoauszüge und mahnungen deines vermieters und machst klar, dass du extrem bedürftig bist und kurz davor stehst obdachlos zu werden.

verlange die auszahlungen der differenzen zu deinem bedarf und verlange eine barauszahlung gleich morgen. sollte sb probleme machen, verlange den teamleiter.

alternativ guck auch hier mit rein: www.elo-forum.org

Du nimmst Dir am besten einen Anwalt. Bei wenig bis gar keinem Einkommen kannst Du Beratungskostenbeihilfe bekommen.

Den Vater Deiner Tochter solltest Du beim Jugendamt anschwärzen. Er hat Unterhalt zu zahlen - Punkt.

Kann es sein, dass das angeblich angewiesene Geld auf einem falschen Konto gelandet ist?



Flower2424 
Fragesteller
 28.01.2018, 14:24

Danke erst mal für deine Nachricht
Ja ich werde das auf jeden Fall beim Jugendamt melden .

Nein das kann nicht möglich sein die haben meine kompletten Daten .

beangato  28.01.2018, 14:26
@Flower2424

Frag trotzdem nochmal nach. Jedem kann ein Zahlendreher passieren - auch Mitarbeitern vom JC.

Du brauchst eine Anwalt das Jobcenter hätte zb bei dem geringen verdienst eine Aufstockung zahlen müssen außerdem verlangt es Sachen die so nicht gehen du kannst schlecht für 2016 für deine Wohnung eine Abrechnung vorlegen wen du erst ab 2017 dort wohnst lass deinen Anwalt auch in den wieder Spruch gehen!Das was dein ex tut ist sogar verboten er hat den unterhalte für die Tochter zu zahlen tut er es nicht dann lass das Jugendsamt ihn pfänden oder du gehst vor Gericht !Lass den unterhält notfalls bei seinem Arbeitgeber pfänden da er so ein Egoist ist ist das Wahrscheinlich sogar besser!Hole dir einen Beratung Schein beim Amtsgericht und der Anwalt ist Erstmal kostenlos!Das jobcnete4r tut oft nicht das was es tun müsste!

Wen diese Ausage von deinenm ex sind würde ich die auch dem jugendamt vorlegen!

Flower2424 
Fragesteller
 28.01.2018, 15:52

Vielen lieben Dank für deine Nachricht es ist schön mal etwas (positives) zu lesen statt nur im Unrecht gestellt zu werden von den Leuten . Ich bin froh das einer mich versteht dafür bedanke ich mich ganz herzlich bei dir ❤️ ich werde morgen direkt zum Jugendamt gehen und denen den Verlauf vorlegen . Und ich rufe morgen auch direkt das Jobcenter an . Ich wohne erst seit 2017 in Duisburg vorher habe ich in einer anderen Stadt gewohnt . Danke

herakles3000  28.01.2018, 15:57
@Flower2424

Fals das Amt sich weiter Querstelt (jobenter )Wende dich mal an die regionaldirektion des jobcenters in Dem fall sitzt sie in Düsseldorf aber acchtung es gibt davon auch eine vom Arbeitsamt bzw andere mit dem selben bezeichnungen! Dei sind oft sogar recht Hielfreich! (Beschwerdestelle)

Flower2424 
Fragesteller
 28.01.2018, 16:06

Als ich das alles beantragt habe beim Jobcenter konnte ich vorerst nur die erste lohnabrechnung abgeben weil ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht die lohnabrechnung vom Dezember hatte und auch noch keinen Lohn erhalten hatte . Ich habe denen das auch genau so erklärt worauf sie sagten das ich dann warten muss bis ich die zweite lohnabrechnung habe ( das alles war am 28.12.2017) bevor sie diese nicht haben können die nichts machen für mich . Musste dann bis zum 15.01.2018 warten habe dann direkt am 15.01.2018 die lohnabrechnung eingereicht . Danach meinten die zu mir das sie noch die Konto Auszüge brauchen von November bis Januar bevor sie diese nicht haben können die nichts machen . Habe das dann alles gemacht und eingereicht darauf hin meinten sie das es bearbeitet wird und innerhalb von ein paar Tagen wieder wie gewohnt das Geld auf meinem Konto sein wird . Donnerstag habe ich dann da angerufen da meinten die das das Geld schon raus ist ( zum 3ten mal ) ...
Freitag hieß es dann das die erst ne Betriebskostenabrechnung von 2016 brauchen bevor ich Geld bekommen kann weil sie dadurch überprüfen müssen inwieweit die für mich und die mit mir in der bedarfsgemeinschaft lebenden Personen Anspruch auf Leistungen besteht . Bevor sie diese nicht haben können die nichts bearbeiten und mir kein Geld schicken .
Ich habe das Gefühl die suchen ständig nach etwas Neuem .

herakles3000  28.01.2018, 16:14
@Flower2424

Das jobcneter arbeit oft nicht wie es Soll was auch kein wunder ist wen man weis das viele da nur arbeiten müssen weil sie nicht kündbar in ihrem eigentlichen job sind!(und sogar da oft unfähieg waren)

Aber um den mist zu umgehen wende dich an die regionaldirektion den die können dan helfen Oder wen dusiburg einen ombudsman hat dan wende dich an den der kann auch was machen! Du kanst sogar einen Vorschuß verlangen den du hats gemacht was du tun mustest weiger dich zugehen wen die das nicht zahlen wohlen aber gehe erst zum 'Ombudsman dem abteilungsleiter und wen das nicht reicht zur geschäftsleitung aber lass dich nicht weiter vertrösten!Auchdas jugendamt kanst du nutzen um an dein geld zu kommen!

Flower2424 
Fragesteller
 28.01.2018, 16:27

Wie kommt man denn zur Geschäftsleitung ?
Ich habe einen Vorschuss beantragt der wurde abgelehnt ich schreib mal was drin steht auf

BRIEF:
Leider muss ihr Antrag auf Übernahme von Überbrückungsdarlehen abgelehnt werden . Der regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung , Kleidung , Körperpflege , Hausrat , haushaltsenergie ohne die auf die heizung entfallenden Anteile sowie Bedarfe des täglichen Lebens (Paragraph 20 Absatz 1 zweites Buch Sozialgesetzbuch-SGB 2)

Deine Angaben klingen bischen merkwürdig. Hast du denn einen Bescheid bekommen, dass die Zahlung gewährt wird? Wenn du den hast, dann kommt auch das Geld, wenn kein Geld kommt hast du vielleicht auch keinen Bescheid bekommen.

Und was auch komisch klingt ist, dass sie eine Abrechnung von 2016 wollen, wenn du erst seit 2017 da wohnst. Das kann schonmal überhaupt nicht sein, und wenn, dann kannst du das ganz einfach in einem Gespräch aufklären. Die Mitarbeiter dort sind nicht so blöd wie du sie hinstellst.

Flower2424 
Fragesteller
 28.01.2018, 14:23

Ne ich habe gar nichts bekommen nur Aufforderungen zur Mitwirkung .. ich habe alles gemacht was die wollten .

Ich wohne erst seit 2017 hier die wollen aber eine Betriebskostenabrechnung von 2016

Bitterkraut  28.01.2018, 14:25
@Flower2424

Dann kla das halt, das ist doch nicht so schwer. Vielleicht wollen sie auch die Abrechnugn von der Wohnun davor?

markusher  28.01.2018, 18:35
@Flower2424

gut dann reiche die betriebskostenabrechnung von 2016 ein die du hast. eine abrechnung vor deinem einzug für deine wohnung kannst du ihnen nicht liefern. das mache denne persönlich klar.

Du dachtest, dass der Vater deine Tochter zahlt? Das hättest du doch gemerkt, wenn das Geld auf deinem Konto eingegangen wär? An wen außer an dich sollte er denn zahlen?

Tu einfach, was man dir sagt, teil denen mit, dass du erst die 2017-Abrechnung vorlegen kannst, weil du 2016 nicht da gewohnt. Beantrage Unterhltsvorschuss, etc. Wenn du gar kein Geld mehr hast, wende dich an Sozialamt, die helfen aus, bis du Geld von der Arge bekommst.

Flower2424 
Fragesteller
 28.01.2018, 14:25

Der Unterhalt ging immer ans Jugendamt weil wir immer schon Probleme hatten mit seinen Zahlungen . Das Geld ging dann an die arge und die haben es dann angerechnet .

Bitterkraut  28.01.2018, 14:27
@Flower2424

Ja, das wid angerechnet. Aber du mußt auch den Antrag stellen oder nachweisen, dass du ihn getellt hast.