Kann man eine Unterhaltsvereinbarung widerrufen?

7 Antworten

Eine

Kindesunterhaltsvereinbarung

kannst Du nicht nur widerrufen, sie ist unter Umständen, wie es beispielswiese bei der Eurigen der Fall zu sein scheint, unzulässig und somit von vornherein ungültig:

§ 1614 Abs. 1 bestimmt, dass auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht – auch nicht teilweise – verzichtet werden kann, somit auch nicht bezüglich der Höhe des Unterhaltens, das dem Kind zusteht.

Für die Unzulässigkeit einer Vereinbarung über Kindesunterhalt genügt es, dass der Unterhalt objektiv verkürzt wurde (also zu wenig gezahlt wird).

Eine Vereinbarung über Kindesunterhalt ist auch dann unzulässig, wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners zu niedrig in der Düsseldorfer Tabelle eingruppiert wurde.

Die Zusage des gesetzlichen Vertreters des minderjährigen Kindes (also Dein Einverständnis, dass der Kindesvater derart wenig zahlt) für dieses Unterhalt nicht geltend zu machen, ist ebenfalls unzulässig.

Wende Dich also schnellstmöglich an das Jugendamt und/oder einen Anwalt für Familienrecht (evtl. steht Dir Gerichtskostenhilfe zu).

Und:

Hab kein schlechtes Gewissen. Es ist Geld, dass dem Kind zusteht, und es ist sogar Deine Pflicht als Mutter, auch finanziell im Sinne des Kindes zu handeln.

Alles Gute Euch!

Du kannst den Kindsvater auffordern den regulären Unterhalt zu zahlen!

Eine solche Unterhaltsvereinbarung ist eh null und nichtig, da man auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichten darf. Spätestens wenn du staatliche Unterstützung benötigst, würde der zustehende Unterhalt einzufordern sein.

Wieso verzichtest du auf Geld??? Und wenn du das überschüssige Geld auf ein Konto packst und dem Kind ab 18 zur Verfügung stellst.

Moin

Ob dir Unterhaltsvorschuss zusteht oder nicht, ist irrelevant.

Wenn das zweite Kind UV bekommt, bedeutet dass ja, dass der Vater nichtmals die 160,- für den Unterhalt des Kindes hat. Somit wird er das für dein Kind auch nicht.

Wenn du weißt, wieviel er netto verdient, können wir dir sagen, wieviel er zahlen kann/muss.

Natürlich kannst du versuchen, ob er freiwillig mehr zahlt als nötig, aber das ist meist nicht erfolgreich

Dafür sinken ja die Kosten, da 3te Kita Jahr und Grundschule kostenfrei zu bekommen sind.

Am besten du gehst aufs Jugendamt u lässt es über die regeln

100 euro ist arg wenig. Oder verdient er so wenig.

Wenn dann nach der Prüfung durchs Jugendamt raus kommt, dass er wirklich nicht mehr zahlen kann, kannst du Vorschuss beantragen

Nein, Vorschuss bekommt sie nicht und wenn das 2te Kind Vorschuss bekommt, wird der Vater nicht deutlich mehr leisten können

Eine solche Vereinbarung hat keine Rechtsgültigkeit, du kannst nicht auf zustehenden Unterhalt fürs Kind verzichten.