Was steht in meinem Erweiterten Führungszeugnis?

4 Antworten

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Verfahrenseinstellungen werden grundsätzlich nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Nicht ins normale, nicht in die Belegart O und nicht ins erweiterte. Da steht drin "Keine Eintragungen". Das geschilderte Verfahren steht nur im "Erziehungsregister". Darauf haben nur Organe der Strafrechtspfleg Zugriff. Und tatsächlich das Jugendamt - wenn es denn um Belange der Jugendhilfe und des Jugendstrafverfahrens geht, bei denen Du Zielperson und nicht Bewerber bist.

Ergo: Mach Dir keine Gedanken, von dem Verfahren erfährt niemand. ABER: Wenn Du öfter wegen BTM auffällst und verurteilt wirst, kann es zu einem Berufsverbot (Anleitung, Beschäftigung, Beaufsichtigung Minderjähriger) kommen. Und DAS steht dann im erweiterten Führungszeugnis. Dann ist Schluß mit Kinder- und Jugendarbeit.

Freddyward 
Fragesteller
 06.08.2013, 21:42

okay dankeschön :) ne ich kiffe eh nicht mehr ;D

Hallo,

wenn das Verfahren eingestellt wurde und du keiner weiteren Straftaten verurteilt wurdest, steht in deinem erweiterten Führungszeugnis: "Keine Eintragungen".

Wenn die Anzeige fallen gelassen worden ist vermute ich, dass es nicht in dem polizeilichen Führungszeugnis stehen wird. In dem Zeugnis steht in der Mitte als Überschrift " Führungszeugnis " Darunter dann deine Adresse ect Zum Schluss steht dann " kein Eintrag " Ansonsten kannst du auch bei der Behörde im Vorfeld anrufen und dich erkundigen. Sage ihnen ruhig deine Bedenken. Es sind auch nur Menschen:-)

Freddyward 
Fragesteller
 06.08.2013, 19:35

Hm okay ist halt ein Erweitertes Führungszeugnis kein normales :/

aber danke trotzdem :)

Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in § 30a und § 31 BZRG ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Erweiterte Führungszeugnisse können durch Behörden „zum Zwecke des Schutzes Minderjähriger“ auch unmittelbar nach § 31 Abs. 2 BZRG beantragt werden, wenn eine Aufforderung an den Betroffenen zur Vorlage nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt. In den meisten Fällen wird die betroffene Person von der jeweiligen Stelle, Arbeitgeber oder dem jeweiligen Träger, unter Bezugnahme auf § 30a BZRG, oder im Falle einer Prüfung der persönlichen Eignung, nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, bei beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder bei einer Tätigkeit mit ähnlichem Kontakt zu Minderjährigen, aufgefordert werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Es wird also meist persönlich wie ein privates Führungszeugnis beantragt.[13][14] Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die für die Aufnahme in das normale Führungszeugnis zu geringfügig sind. Es darf nicht mit dem Bundeszentralregisterauszug verwechselt werden, welcher tatsächlich alle Verurteilungen einer Person enthält.

Freddyward 
Fragesteller
 06.08.2013, 18:08

Also steht da nicht drin das ich gekifft hab es geht nur um geringfügige Sexuallstraftaten ?

Hab ich das richtig verstanden ?

ich bin 17 und kein Anwalt :D

so texte sind mir zu hoch :D

MrSuperposition  06.08.2013, 20:13
@Freddyward

Es sei denn du hast dich damit strafbar gemacht und wurdest angezeigt. Das würde dann nämlich auch in seinem normalen Führungszeugnis stehen. Doch ansonsten wie gesagt Sexualstraftaten, die für die Aufnahme in das normale Führungszeugnis zu geringfügig sind. Daher auch der Name "Erweitertes Führungszeugnis". Dort stehen Sachen drin, sie für ein normales Führungszeugnis praktisch belanglos sind

MrSuperposition  06.08.2013, 20:17
@MrSuperposition

Da dies aber offensichtlich nicht der Fall ist solltest du nichts zu befürchten haben.