Was steht einem alleinverdiener an Geldern zu ausser Wohngeld und kiz?

7 Antworten

Nichts mehr. Wenn ihr bereits zu viel für Wohngeld habt, besteht erst recht kein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt.

Zur Lösung des finanziellen Problems besteht nur die Möglichkeit, dass deine Freundin arbeiten geht. Mindestens ein Nebenjob ist auch bei 15 Monate alten Kindern drin.

ihr habt euch zusätzlich zu euren schon kaum tragbaren belastungen noch eine sehr großen hund  angeschafft --der imense steuern kostet   bzw.  dir / euch  die haare  vom  kopf  frißt  ,so ein hund benötigt  ordentliches  futter .

.also   woran hapert es bei  euch ??  an der überlegung, wie ihr  euren haushalt  eben  einschränkt ,besser haushaltet 

ihr  habt  kein  schlechte einkommen mit allem drum und dran , nur könnt ihr  wohl nich tbesonders gut mit geld umgehen-ab und an muß man halt mal zurückstecken--

und deine freundin kann sehr wohl abends  ,wenn du zu hause bist   noch 2  stunden   putzen gehen  macht im monat  dann im schnitt auch noch mal um die 400,-€  mehr aus .

nicht immer alles vom staat verlagen , selbst ist  der mann/ die frau  und die familie

Wenn beide Anträge abgelehnt wurden habt ihr entweder zu wenig oder zu viel Einkommen,ich nehme an das hier das letztere zutreffend ist !

Demnach steht euch dann auch keine andere Sozialleistung zu.

Bei vier Kindern steht euch ja schon mit dem Kindergeld 2 x 190 € = 380 € + 1 x 196 = 576 € + 1 x 221 € = 797 € und dazu kommt dein Nettoeinkommen von 1900 €.

Ihr habt also zusammen fast 2700 € pro Monat.

Nach dem SGB - ll ( ALG - 2 / Sozialgeld für Kinder unter 15 ) würde euch folgendes zustehen.

Für euch beiden Erwachsenen 2 x 364 € Regelsatz = 728 €,dazu dann für die beiden jüngsten 2 x 237 € = 474 € und ab dem 6 bis 13 Lebensjahr dann 270 € bzw.ab 14 - 17 dann 306 €.

Also kämen dann ggf. noch 2 x 270 € Regelsatz für die zwei älteren Kinder dazu,also noch mal 540 €,dann würden die Regelsätze bei insgesamt min. 1742 € pro Monat liegen.

Dazu käme dann entweder die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) wenn man auf Miete wohnt oder dann bei Eigentum nur die Neben / Betriebs / Heizkosten und ggf. Zinsen für den Kredit wenn das Haus noch nicht abgezahlt wäre.

Von deinen 1900 € Netto kannst du derzeit dann max. einen Freibetrag von 330 € abziehen,du hättest dann also ein anrechenbares Einkommen von ca. 1570 € und dazu käme das Kindergeld von 797 €.

Es blieben dann also etwa 2370 € anrechenbares Gesamteinkommen,wenn dann nicht noch sonstiges Einkommen dazu käme und davon ginge dann der Bedarf von min. 1742 € für die Regelsätze ab.

Demnach würden dann von den ca. 2370 € noch etwa 630 € für die KDU - bzw.Neben / Betriebs / Heizkosten usw.bleiben.

Nur wenn ihr mehr Aufwendungen hättet würde ein Antrag beim Jobcenter etwas bringen bzw.ihr seid ja nicht verheiratet,wenn deine Freundin dann ihren KK - Beitrag selber zahlen müsste bzw.du für sie,dann käme diese Betrag noch zum Bedarf dazu,es blieben dann also ggf.nur noch etwa 470 € übrig.

Wenn du dann evtl.noch höhere Aufwendungen wegen deiner Beschäftigung ( z.B. Fahrkosten ) geltend machen könntest würde es noch mal weniger werden,so könnte dann ggf.ein Anspruch vom Jobcenter bestehen.

Ich würde einfach mal einen Antrag stellen,mehr als ablehnen kann man diesen dann ja auch nicht.

1900.- Euro Lohn u. 4x Kindergeld, welchen Zuschlag?

Andere haben viel weniger u. müssen auskommen!

Wie ist denn deine Arbeitszeit?

Wie sieht es mit der Steuer aus? Ist da alles richtig eingestellt?