Was passiert, wenn eine Mutter keine Ahnung hat, wer der Vater ihres Kindes ist?

4 Antworten

In der Geburtsurkunde steht dann "Vater unbekannt".

Wenn die Mutter den Vater des Kindes wirklich nicht kennt oder schwerwiegende Gründe dafür sprechen, den Namen des Vaters nicht bekannt zu geben, dann wird der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht verweigert.

Siehe hierzu auch 
§ 1 Abs. 3 UhVorschG.

Die Mutter muss allerdings damit rechnen, dass das Jugendamt, dann wirklich sehr detailliert prüft. Denn im Gesetz heisst es weiter:

"Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken."

Und sollte das Jugendamt, feststellen, dass die Mutter doch irgendeinen Hinweis darauf hat, wer der Vater sein könnte, und wo er sich aufhält, dann wird die Zahlung verweigert bzw. zurückgefordert. Der Vater muss, selbst wenn er erst nach einigen Jahren ermittelt werden sollte, damit rechnen dass das Jugendamt sämtliche Vorschussleistungen zurückfordert.

 

  • Wenn der biologischer Erzeuger nicht ermittelbar ist, hat das keinerlei Auswirkungen auf den möglichen Unterhaltsvorschuss.
  • Die Frau hat jedoch die Pflicht, bei der Aufklärung der Vaterschaft aktiv mitzuwirken und das Jugendamt wird versuchen, den Vater zu ermitteln. In der beschriebenen Situation eines Festivals in einer anderen Stadt dürfte dies jedoch erfolglos verlaufen.
  • In der Geburtsurkunde steht "Vater unbekannt".
  • Was die Mutter ihrem Kind später sagt, ist ihre Sache. Am besten wäre die Wahrheit: Sie weiß es nicht, weil es auf so einem Festival passiert ist. Die Wahrheit ist im Zweifelsfall immer noch die beste Lösung.

Wenn sie es wirklich absolut nicht weiß, gibts Unterhaltsvorschuss bis das maximal Kind 12 wird. (insgesamt 72 Monate...von geburt an, also nur bis das Kind 6 ist). Sobald es 12 ist (oder die 72 Monate um sind), nicht mehr. Wenn sie auch nur den geringsten Hinweis auf den Vater hat, z.B. jemanden kennt, der den kennt oder kennen könnte, dann muss sie das dem Jugendamt mitteilen. wenn sie sich weigert, gibts auch keinen Unterhaltsvorschuss.

Wenn es wissen will, wer der Vater ist, die Mutter es aber selbst nicht weiß, hat es Pech. Das Jugendamt, das den Unterhaltsvorschuss zahlt, wüsste das ja schließlich auch gerne.

In der Geburtsurkunde, steht dann Vater unbekannt.


Soweit ich weiß, gibt es Unterhaltsvorschuss und zwar ebenso, wie viele andere Elternteile: höchstens 72 Monate lang, bis zum maximal 12. Lebensjahr des Kindes. Heißt, würdest du von Geburt des Kindes an UHV bekommen, dann nur sechs Jahre lang. 

Der Vater kann dann nicht in die Urkunde eingetragen werden - wie denn auch? 

Wenn das Kind dann irgendwann wissen will, wird es schwierig. Ohne einen Anhaltspunkt wird die Suche vermutlich im Sande verlaufen.