unterhaltsvorschuss trotz postliche anmeldung des vaters

2 Antworten

Du musst das dem Amt unverzüglich melden und ab dann bekommst Du keinen Unterhaltsvorschuss mehr, denn bei einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kindsvater gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Meldest Du es nicht, musst Du, sobald es rauskommt, das Geld zurückzahlen und bekommst eine Anzeige wegen Sozialbetruges.

Dass er nur bei Dir gemeldet ist, das wird so keiner akzeptieren, denn er wohnt ja in deinem Haushalt, wenn er keine andere Wohnung hat. Und sobald er bei Dir gemeldet ist, zählt das als Haushaltsgemeinschaft, wenn man ein Kind hat. Ich würde mir das mit der anmeldung also gut überlegen, ob Du das akzeptieren willst. Er könnte sich genauso gut bei einem Freund anmelden oder bei den Eltern, wenn es nur um eine Anmeldung geht.

Und deinem Vermieter musst Du das auch melden, dass er bei Dir gemeldet ist. Denn der muss zustimmen (aus wenn er es im Prinzip auch nicht ablehnen kann). Aber die Nebenkosten werden ja auch oft nach Personen abgerechnet und da macht es ja einen Unterschied, ob 2 oder 3 Personen im Haushalt leben.

Meldet er sich bei dir an oder wohnt er bei dir. nur anmelden lassen würd ich ihn auf keinen Fall damit machst du dich auch "strafbar".

Er würde. Sich ja nur postlich anmelden