Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse nicht sendet?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Krankenkassen die für den Anspruch auf Krankengeld erforderlichen Daten zu übermitteln. Das geschieht mittels eines für alle Krankenkassen einheitlichen und verbindlichen Verfahrens. Dieses ist durch den Arbeitgeber auszulösen, sobald ersichtlich ist, dass die Entgeltfortzahlung während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit enden wird.
Die Krankenkasse kann den Datensatz auch anfordern. Der Arbeitgeber hat den Datensatz dann unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) auszulösen. (haufe.de)

In deinem Fall würde ich die Krankenkasse anrufen, die Situation schildern und um deren Aktion bitten. Die Verpflichtung liegt ganz klar beim Arbeitgeber und er ist schon längst in Verzug. Er hat 5 Tage bevor die 42 Tage Entgeltfortzahlung vorüber sind die Entgeltbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln.

Stellt die Kasse sich quer, bleibt dir nur der Rechtsweg.

Wenn er die Bescheinigung angeblich von 2 Wochen versandt hat, müsste sie ja längst bei der Krankenkasse sein. Theoretisch kannst du ihn natürlich zum Schadensersatz auffordern. Den Schaden musst du aber belegen, der dir entstanden ist.

Vielen Dank. Kann ich dem arbg i.wie übwrlisten um zu schauen ob er es wirklich gesendet hat? Die wollen mir keine kopie senden..weil die meinten sei elektronisch übermittelt worden

@mentossantos

Die Krankenkasse kann selbstverständlich feststellen, WANN die Übermittlung erfolgt ist.

Du hast doch sicher auch eine Lohnabrechnung(en). Schicke selbst eine Kopie an die Kasse.

Bitte Deinen AG um ein Duplikat dieser Bescheinigung und reiche dieses selbst an die KK weiter.

Meint sei elkteonisch geht nicht

@mentossantos

Bullshit ..... auch elektronisch übermittelte Daten kann der AG ausdrucken.

die Krankenkasse unternimmt nichts. Die Krankenkasse benötigt die Daten der letzten Lohnabrechnung. Bekommst du diese nicht, bleibt dir nur der Weg zum Arbeitsgericht,

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung