was passiert nach der letzten Mahnung von Prime Singles, Frontline, wo man ja nicht kündigen kann?

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Der BGH hat vor gar nicht so langer Zeit gegen diese ganzen Singlebörsen ein Urteil gefällt, was sich auf die Art der Kündigung bezieht. Ein Einschreiben etc. ist nicht nötig. Verkürzt gesagt war der Inhalt des Urteils: "Wenn bei dir ein Vertrag per Internet geschlossen werden kann, dann muss er auch so gekündigt/widerrufen werden können!"

Wie die anderen schon schrieben: Entweder wurde innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, egal wie man das nennt. Die Auslegung der Erklärung ergibt dann: "Ich hab kein Bock mehr auf den Vertrag, wie das rechtlich heißt, weiß ich nicht."

Kommt ein fristgerechter Widerruf nicht in Betracht, dann ist es als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu verstehen. Wenn die dennoch Geld haben wollen, werden sie nach eigenen Mahnschreiben andere Wege gehen. Hast du nichts von dir hören lassen, könnten sie auf die Idee des Mahnbescheids und falls du darauf nicht reagierst, des Vollstreckungsbescheides kommen. Erst wenn auch auf den nicht reagiert wird, läge ein vollstreckbarer Titel vor. Dass die das nach eigenen Mahnungen nochmal an ein Inkasso-Büro oder einen Anwalt abgeben, kann sein, hilft aber wenig. Mehr Möglichkeiten/Befugnisse haben die auch nicht. Letztlich bliebe eine Klage auf Zahlung. Ohne Vollstreckungsbescheid/Urteil nach Klageverfahren läge in diesem Fall kein vollstreckbarer Zahlungstitel vor.

Bley1914  27.01.2017, 19:29

Du musst schon auf einen echten Mahnbescheid (gelber Brieumschlag ) reagieren. Wenn du darauf nicht reagierst ist die gerichtliche Vollstreckung kein Problem mehr.

Bley 1914

Bananarama1986  30.01.2017, 16:49
@Bley1914

Nach dem Mahnbescheid muss erst n Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Nur aus dem Mahnbescheid kann nicht vollstreckt werden.

Es muß zunächst geklärt werden, ob eine Kündigung eingegangen ist (nachfragen); wenn nicht, hast Du zumindest zunächst einmal den Einlieferungsnachweis, daß Du die Kündigung weggeschickt hast (auch wenn das kein Beweis für den Zugang ist und auch nicht für das was im Brief ist - die könnten z. B. behaupten, dort wäre ein leeres Blatt Paier drin gewsen).

Wenn es sich um einen Widerspruch innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist handeln sollte, ist es egal, ob Du dort "Kündigung" anstelle "Widerspruch" geschrieben hast.

Wenn die Unternehmen behaupten, daß sie keine Kündigung erhalten hätten, dann sicherheitshalber eine erneute Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Sollte inzwischen ein Mahnbescheid ankommen, dann muß hier Widerspruch eingelegt werden - dann kommt es zu einer gerichtlichen Überprüfung des Sachverhaltes - zumindest hast Du durch die Einlieferungsscheine ein Indiz für die Kündigung.

Wenn das tatsächlich häufiger vorkommt, daß Kündigungen auf unseriöse Art ablehnt oder verhindert werden, weiß das auch das Gericht.

Auf keinen Fall darf irgendeine Forderung akzeptiert werden.

DerSchopenhauer  26.01.2017, 12:58

Zustellung Gerichtsvollzieher:

Es gibt in den einzelnen Bundesländern/Städten Gerichts- oder Justizportale, bei denen muß das zuständige Amtsgericht für den Unternehmenssitz ermittelt werden.

Dann den Brief an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle dieses Amtsgerichtes senden, mit dem Auftrag das beigefügte Schreiben zeitnah zuzustellen.

Du erhälst eine beglaubigte Kopie mit der Zustellungsbestätigung zugeschickt.

Das kostet etwa 10 - 20 €  - je nachdem wie weit es der Gerichtsvollzieher hat, um das zuzustellen.

Das ist ein unumstößlich sicherer Nachweis

DerSchopenhauer  26.01.2017, 13:09
@DerSchopenhauer

PrimeSingles

Hier gibt es schon häufiger Probleme mit Kündigungen (u. a. Kündigungsvereitelungen) und mit dubiosen Abo-Verlängerungsklauseln, die unwirksam sind, wie auch einige andere Klauseln in den AGB ebenfalls...

Grundsätzlich eine reine Freude für jeden Rechtsanwalt hier tätig zu werden...

Dann geht es über das gericht dann kommt der gerichtsvollzieher leider ich würde versuchen ein einigung  zu erreichen sonst kommen noch mehr kosten auf dich zu

DerSchopenhauer  26.01.2017, 13:02

Wozu einigen, wenn man gekündigt/widerrufen hat und im Recht ist?

Hallo an alle PrimeSingle-Geschädigten, ich habe mit diesem Verein seit 6 Jahren zu tun. Ich habe damals widerrufen, ich habe gekündigt und bekomme in regelmäßigen Abständen 1. Mahnung, 2. Mahnung und letzte Mahnung. Immer im Rhythmus. Anfang des Jahres gipfelte es sogar mit einer Email durch ein Inkasso-Unternehmen namens Jedermann Inkasso. Man wollte inzwischen fast € 10.000,00 von mir haben. Kein Witz. Daraufhin habe ich aufgrund Internet-Recherchen ein Schreiben gefunden, welches ich auch per Einschreiben an diese Firma geschickt habe mit klarem Verweis auf rechtliche Inanspruchnahme. Ohne Erfolg. Seit Monaten bekomme ich weiterhin die vorgenannten Mahnungen und zwischendurch meldete sich auch die Jedermann Inkasso nochmal. Von meiner Seite habe ich es bereits vor 6 Jahren richtig gemacht, deshalb tangieren mich die Mahnungen nicht mehr. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Gericht dieser Firma Recht gibt. Denn wäre es so, hätten sie in meinem Fall ja schon selbst gerichtliche Schritte in Anspruch nehmen. Denn wer verzichtet denn freiwillig auf mehr als € 10.000,00, wenn er denn der Meinung ist, dass es rechtens ist? Es ist einfach nur lästig. Ich habe in meinem Email-Account bereits einen Unterordner angelegt, wo ich sämtliche Emails hineinschiebe. Beste Grüße

wenn du zum ende der verinabrten laufzeit fristgerecht gekündigt hast kommt da nicht mehr.

wolltest du aber widerrufen und hast stattdessen gekündigt ist das was ganz anderes. dann musst du die verinbarte leistung auch bezahlen

DerSchopenhauer  26.01.2017, 12:48

Das Wort "Widerruf" ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; wenn an  dessen Stelle "Kündigung" geschrieben wurde, ist das ohne Bedeutung; es kommt nur darauf an, daß man erkennen kann, daß der Vertrag aufgehoben werden soll.

martinzuhause  26.01.2017, 12:51
@DerSchopenhauer

eine kündigung kann immer erst zum ende der vereinbarten laufzeit erfolgen, ausser es stimmen alle vertragspartner zu.

einen widerruf kann ich ausüben wenn die bedingungen stimmne. also wenn der vertrag online geschlossen wurde, ich verbraucher bin und die genannte frist eingehaltern wird.

widerrufe ich den vertrag rechtsgültig ist es als kam er nie zustande.

kündige ich einen vertrag muss ich den bis zur gültigkeit der kündigung natürlich auch bezahlen wenn es vereinbart wurde