Brief von Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach Kanzlei

4 Antworten

Du kannst darauf reagieren, aber es ist wahrscheinlich zwecklos. Was wird eigentlich angemahnt? Fehlende Beiträge? Wenn's das ist und du die Belege aufbewahrt hast, kannst du auf den Mahnbescheid warten (falls überhaupt einer kommt). Dem musst dann widersprechen und dann allerdings nachweisen, daß die Forderung unberechtigt ist.

Fehlende Beiträge?

es werden da sicher die beiträge für die vereinbarte dauer gefordert. der vertrag läuft da im normalfall zwei jahre und kann erst zum ende der vereinbarten zeit gekündigt werden.

@martinzuhause

Ich unterstelle mal, daß das geklärt ist und die Kündigung in Ordnung war.

Scheinbar ist die Kanzlei einschlägig bekannt, da sich eine andere Kanzlei anbietet, gegen die besagte vorzugehen.

Lies mal hier: abmahnberatung24.de/friedrich-fix-a-ruediger-mosebach.html

du kannst nur zum ende der vereinbarten vertragsdauer kündigen. das dürften zwei jahre sein.

Danke für die schnellen Antworten. Es wurde angemahnt: "Sie haben sich am 22.03.14 auf der Webseite seitensprungarea.com unserer Mandantin angemeldet und Leistungen in Anspruch genommen, nachdem Sie sich zu deren Bezahlung verpflichtet haben" (ich habe mich nicht erneut angemeldet und auch kein Abo beantragt). Habe mir nach wiederholtem Abbuchungens den Betrag von 39,90 € zurückgeholt, dann kam der Brief.

Weiterhin schreiben sie: "Über die gespeicherte ID-Adresse kann der Nutzer ermittelt werden. Damit ist ein bindender Vertrag zustande gekommen, der den deutschen Gesetzen und der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt". - Ist das so einfach möglich?

Von 2 Jahres-Abo steht auf der Seite in den AGB's nichts, nur das das Abo im Intervall von 30 Tagen abgebucht wird und jederzeit kündbar sei, man solle lediglich den Benutzernamen und Passwort angeben.

Muss dazu sagen, das ich im November letzten Jahres die Goldmitgliedschaft gebucht hatte

Für welchen Zeitraum hast Du den Vertrag abgeschlossen?

Das Abo hat nen Intervall von 30 Tagen.