Was muss man tun, um für etwa 2-3 Monate in den Knast zum kommen?

Support

Liebe/r oooggy,

es fällt uns schwer zu glauben, dass Deine Frage ernst gemeint ist. Wenn es Dir dennoch ernst ist und Du hilfreiche Antworten erwartest, solltest Du Dir in Zukunft mehr Mühe beim Stellen Deiner Frage geben und beschreiben, worum es Dir genau geht. Deine Beiträge werden sonst gelöscht.

Bitte schau diesbezüglich auch noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Herzliche Grüße,

Ben vom gutefrage.net-Support

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fahrerflucht mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Personenschaden - das dürfte ungefähr 3 Monate ergeben. Dann die Geldstrafe nicht bezahlen, dann rückt man für 3 Monate ein.

NOCH bessere Möglichkeit: Bei einem Fahrrad (Wert über 50,-€) das Schloß knacken, es 20 Meter weit tragen und dann selbst die Polizei rufen. Mindeststrafe ist 3 Monate und in diesem Fall würde es auch nicht mehr werden.

Das Problem ist, daß Strafen bei Ersttätern zur Bewährung ausgesetzt werden. Man darf sich also nicht an seine Bewährungsauflagen halten oder eine Geldstrafe nicht bezahlen, damit man dann tatsächlich auch im Knast landet.

oooggy 
Fragesteller
 12.08.2010, 22:18

dankschön, endlich mal ne vernünftige Antwort, bitte mehr davon, wennde Glück hast kriegst auch noch nen Stern dafür.

skyfly71  12.08.2010, 22:53
@oooggy

Naja, viel mehr fällt mir dazu nix ein. Man könnte es auch damit versuchen, daß man mit zwei Mann jemanden rechts und links an den Ohren zieht. Das wär ne gefährliche Körperverletzung - da gemeinschaftlich - im minderschweren Fall. Normalerweise wäre Mindeststrafe 6 Monate, im Minderschweren Fall wären es dann wohl 2-3 Monate ;-)

Reiswaffel87  12.08.2010, 22:58
@skyfly71

Was es wohl für Anstiftung gibt...?! ;o)

oooggy 
Fragesteller
 12.08.2010, 23:10
@skyfly71

der war gut

Lieber Fragesteller,

verstehen könnte ich die Frage, was ich machen muss, um NICHT ins Gefängnis zu kommen, aber das genaue Gegenteil?

Bevor ich diese Fragen beantworte, welche im Übrigen nicht einfach mal so beantwortet werden kann, da es immer Ausnahmen geben wird, möchte ich eine Information darüber, aus welchen Gründen diese Frage gestellt wurde.

Die pauschale Antwort, INTERESSE, lasse ich nicht durch.

sorry! viele Grüße

lies dir halt mal das StGB durch, da steht, welche strafe für was zu erwarten ist.

kommt aber halt auch immer drauf an, wie schlimm die tat im einzelfall bewertet wird/obs gründe gibt die für dich sprechen, ob du ersttäter bist und wie wohlwollend der richter ist, daher ist es schwer generell zu sagen.

normalerweise bekommt man als ersttäter, wenn man nicht grad jemanden gemeuchelt hat oder eine bank ausgeraubt hat, meistens höchstens eine haftstrafe, die auf bewährung ausgesetzt wird.

oooggy 
Fragesteller
 12.08.2010, 22:04

na toll, heißt Eintrag ins Führungszeugnis und erst nicht das, was ich eigentlich will.

nlznlz  12.08.2010, 22:11
@oooggy

das hast du in deiner frage aber nicht so gesagt -.-

knast ohne eintrag ins führungszeugnis wird auch nich so leicht

oooggy 
Fragesteller
 12.08.2010, 22:15
@nlznlz

schon klar, das müsst ich dann halt in Kauf nehmen, aber dann will ich auch was für mein Geld geboten kriegen.

Lieber oooggy, Du scheinst ein heftiges Problem zu haben und denkst, im Knast davor fliehen zu können. Ich glaube nicht, dass dieses Problem weg ist, wenn Du wieder draußen bist. Um für so kurze Zeit ins Gefängnis zu kommen, musst Du über einen langen Zeitraum Bagatellkriminalität betreiben, auf x-Gerichtsverfahren warten. Bedenke, dass Du erstmal Bewährungsstrafen bekommst, die nur wiederrufen werden, wenn Du wieder Scheiße baust, usw... Kleinere Geschichten führen immer erst zu Bewährungen. Also: Schau mal, dass Du Dich von Freunden oder Psychologen, beraten lässt und Dein Problem von Grunde auf angehst! Machs gut! Ranquil

also: fahre mit nem moped durch die gegend und lass dich erwischen! moped ohne haftpflicht etc also unangemeldet dann nehme man etwas alkohol dazu und nen sozius der kein helm trägt. so dann noch ne verfolgen für ca 10 min. anhalten lassen sozius zur flucht verhelfen und nicht anscheissen! da kommste so auf 4 bis 5 mon bewährung! dann in der bewährungszeit jemanden abziehen den du nicht kennst! am besten kippen...etwas was kein grossen wert hat. dazu noch schläge androhn fertig. anklage lautet vollendeter raub! kann aber auch zu räuberischer expressung angeklagt werden. wie auch immer dafür steht ne mindest strafe von 1 jahr! so aber da es in einen diebstahl endet und das in einem minderschweren fall kommst du auf deine 2-3 mon knast