Was könnte mich oder meiner ex Partnerin erwarten?

2 Antworten

Das "AMT", vermutlich das JC, hat also die Kosten der Unterkunft an deine Freundin bezahlt, die wiederum die Miete an ihre Mutter bezahlt hat. Soweit ist das in Ordnung. Nun ziehst du in die Wohnung der Exfreundin mit ein und bildest mit ihr eine Bedarfsgemeinschaft ohne Meldung an das JC. Wenn du ebensfalls Anspruch auf ALG 2 oder Aufstockung hattest, dann hätte ein Antrag auf KdU-Anpassung erfolgen müssen.

Ich vermute, von alledem hat nichts stattgefunden. Du hast der Vermieterin freiwillig ohne jeden Nachweis jeden Monat 150€ geschenkt ! Eine Untervermietung hat nicht stattgefunden, denn deine EX als deine wahre Vermieterin hat kein Geld von dir erhalten. Insoweit ist deine EX aus dem Spiel raus. Die Mutter der EX ist auch raus, weil du den bezahlten Geldbetrag und den Zahlungsgrund nicht nachweisen kannst.

Das Amt/JC kann also keinen Sozialbetrug verfolgen, weil es den nicht gegeben hat.

Du kannst keine zivilrechtlichen Schritte einleiten, weil du keine Beweise hast.

pool56  09.05.2020, 09:31

Moin Moin Gerhart. Gute Analyse und auf den Punkt gebracht !👍

💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯-der Ex-Schwiegermama 🎁t ! Na, die wird sich noch lange an dich erinnern.

Strafe bekommst du keine zusätzlich, du hast dich ja selber hinreichend bestraft😁.

"Nur", du solltest eigentlich von der Schwiegermama für diese HOHE "Seminargebühr" gelernt haben, dass man gerade GELD-Geschäfte nur MIT VERTRAG abschließt.

...und die Ex kannst du jetzt bestimmt nichtmal mehr umtauschen ...und gebraucht ist sie nun vmtl. auch schon.😂😂😂

pool56  09.05.2020, 11:10

Ach ja, und OHNE Quittung für deine großzügigen Spenden, war einfach SO vorteilhafter für die Schwiegermama ! 😉

Marc6235 
Fragesteller
 12.05.2020, 14:51

Gebraucht und schwanger von mir. Danke für die Antwort. Da sind noch reichlich Dinge die vorgefallen sind. Kann man dich privat anschreiben ?