Was kann ihm strafrechtlich passieren?
Der Bruder einer Freundin von uns hat eine Anzeige bekommen. Er hat heimlich an einem See junge Mädchen (waren aber mind. 16) nackt fotografiert und zu spät gemerkt, daß ihn jemand beobachtete. Die Mädchen dachten, sie seien gut genug versteckt und sind einfach FKK baden gegangen als es jetzt wärmer wurde. Was ist dafür die Höchststrafe ??
Wie alt ist er
31
5 Antworten
Möglicherweise zwei Jahre Haft, eine saftige Geldstrafe und zivilrechtlich eventuell noch Schadenersatz an das Opfer. Als Ersttäter wird die Haftstrafe sicher auf Bewährung verhängt. Meine laienhafte Einschätzung spricht für eine hohe Geldstrafe und die hat er selbstverständlich auch verdient. Eine Schadenersatzzahlung halte ich ebenfalls für gerechtfertigt
Das spielt keine Rolle. Irgendjemand hat es mitbekommen und sobald es von öffentlichem Interesse ist, da wird es auch verfolgt.
Das Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB). Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).
Ich bin kein Anwalt, glaube aber dass ihm nicht viel passieren wird, siehe oben.Solange er die Fotos nicht verbreitet.
Dass es sich bei ihm um einen Vollspaten zu handeln scheint und er charakterliche Schwächen aufweist, kann man aber wohl kaum abstreiten.
Er hat ein Problem mit dem weiblichen Geschlecht, vielleicht auch weil man ihm einmal zu unrecht unterstellte, er hätte was mit seine Schwester gehabt. Wir werden sehen im zu helfen, Ulrike mit ihrem Vaginismus kannes nicht aber ich überlege mir, ob ich ihn mal eindringen lasse, damit er ein Erfolgserlebnis hat, auch wenn ich wenig empfinden werde,
Er sollte die Fotos jetzt auf jeden Fall schon mal löschen und keinen weiteren Unfug diesbezüglich anstellen, so zeigt er schon mal Einsicht.
Ansonsten nat. auch altersabhängig.
Mit 31 kann man eigentlich ein gewisses Verhalten voraussetzen.
Genau, sehe ich wie Du, da hat das ganz andere Relevanz. Ich hätte auch gedacht Lausbubenalter
Ja er ist 31 aber wir haben das Gefühl, daß er noch nicht so weit ist
Für einige ist es eben schwerer Erwachsener zu werden als für andere. Vielleicht fördert das den Lernprozess ein bisschen.
Er weiß nicht so recht, was er machen soll; er ist neugierig traut sich aber nicht irgendwie eine Beziehung einzugehen. Wir nehmen ihn schon öfters mit in unsere Privatsauna, da kann er uns sehen uns wir erlauben ihm auch an uns zu spielen. Das gefällt ihm, da hat er keine solchen Hemmungen wie sonst.
31 ist der und macht Nacktaufnahmen von minderjährigen, na ganz toll
§ 184b StGB
Nicht unter einem Jahr, bei Glück mit Bewährung.
ist n icht klar,sie können auch schonüber 18 sein, er kannte sie ja nicht
Dies hat auf jeden Fall Relevanz, unabhängig davon ob er es wußte oder nicht.
Mehr wie Geldstrafe dürfte dabei nicht herumkommen. Zumal die sich auch nicht einfach Nackt zeigen dürfen.
Stimmt so nicht, sich öffentlich nackt auszuziehen ist (zumindest in Deutschland) nicht automatisch strafbar:
https://www.spiegel.de/panorama/nackt-in-der-oeffentlichkeit-wo-darf-ich-mich-ueberall-ausziehen-a-00000000-0003-0001-0000-000002662017
Das passt hier nicht, es geht ja nur um die Aufnahme - nicht um die Verbreitung
Stimmt so nicht, im Text wird sehr wohl auch die Frage behandelt, wie es rechtlich zu bewerten ist, wenn jemand heimlich Nacktfotos anfertigt, und das war ja hier die Frage.
die Mädchen wissen gar nichts davon, sie haben es gar nicht mitbekommen