Was kann ihm strafrechtlich passieren?

LePetitGateau  26.05.2022, 12:58

Wie alt ist er

Gaby1995 
Fragesteller
 26.05.2022, 12:59

31

5 Antworten

Möglicherweise zwei Jahre Haft, eine saftige Geldstrafe und zivilrechtlich eventuell noch Schadenersatz an das Opfer. Als Ersttäter wird die Haftstrafe sicher auf Bewährung verhängt. Meine laienhafte Einschätzung spricht für eine hohe Geldstrafe und die hat er selbstverständlich auch verdient. Eine Schadenersatzzahlung halte ich ebenfalls für gerechtfertigt

Gaby1995 
Fragesteller
 26.05.2022, 20:30

die Mädchen wissen gar nichts davon, sie haben es gar nicht mitbekommen

HarryXXX  26.05.2022, 21:49
@Gaby1995

Das spielt keine Rolle. Irgendjemand hat es mitbekommen und sobald es von öffentlichem Interesse ist, da wird es auch verfolgt.

Das Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB). Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).

Ich bin kein Anwalt, glaube aber dass ihm nicht viel passieren wird, siehe oben.Solange er die Fotos nicht verbreitet.

Dass es sich bei ihm um einen Vollspaten zu handeln scheint und er charakterliche Schwächen aufweist, kann man aber wohl kaum abstreiten.

Gaby1995 
Fragesteller
 26.05.2022, 20:30

Er hat ein Problem mit dem weiblichen Geschlecht, vielleicht auch weil man ihm einmal zu unrecht unterstellte, er hätte was mit seine Schwester gehabt. Wir werden sehen im zu helfen, Ulrike mit ihrem Vaginismus kannes nicht aber ich überlege mir, ob ich ihn mal eindringen lasse, damit er ein Erfolgserlebnis hat, auch wenn ich wenig empfinden werde,

Er sollte die Fotos jetzt auf jeden Fall schon mal löschen und keinen weiteren Unfug diesbezüglich anstellen, so zeigt er schon mal Einsicht.

Ansonsten nat. auch altersabhängig.

HarryXXX  26.05.2022, 13:03

Mit 31 kann man eigentlich ein gewisses Verhalten voraussetzen.

Bertha2701  26.05.2022, 13:08
@HarryXXX

Genau, sehe ich wie Du, da hat das ganz andere Relevanz. Ich hätte auch gedacht Lausbubenalter

Gaby1995 
Fragesteller
 26.05.2022, 13:10
@HarryXXX

Ja er ist 31 aber wir haben das Gefühl, daß er noch nicht so weit ist

HarryXXX  26.05.2022, 13:11
@Gaby1995

Für einige ist es eben schwerer Erwachsener zu werden als für andere. Vielleicht fördert das den Lernprozess ein bisschen.

Gaby1995 
Fragesteller
 26.05.2022, 13:19
@Gaby1995

Er weiß nicht so recht, was er machen soll; er ist neugierig traut sich aber nicht irgendwie eine Beziehung einzugehen. Wir nehmen ihn schon öfters mit in unsere Privatsauna, da kann er uns sehen uns wir erlauben ihm auch an uns zu spielen. Das gefällt ihm, da hat er keine solchen Hemmungen wie sonst.

Bertha2701  26.05.2022, 13:07

31 ist der und macht Nacktaufnahmen von minderjährigen, na ganz toll

§ 184b StGB

Nicht unter einem Jahr, bei Glück mit Bewährung.

Gaby1995 
Fragesteller
 26.05.2022, 13:16
@Bertha2701

ist n icht klar,sie können auch schonüber 18 sein, er kannte sie ja nicht

Bertha2701  26.05.2022, 13:28
@Gaby1995

Dies hat auf jeden Fall Relevanz, unabhängig davon ob er es wußte oder nicht.

LePetitGateau  26.05.2022, 13:02

Das passt hier nicht, es geht ja nur um die Aufnahme - nicht um die Verbreitung

maexchen1999  26.05.2022, 13:03
@LePetitGateau

Stimmt so nicht, im Text wird sehr wohl auch die Frage behandelt, wie es rechtlich zu bewerten ist, wenn jemand heimlich Nacktfotos anfertigt, und das war ja hier die Frage.