Was kann ich beantragen, um im 1. Jahr meiner Erzieherausbildung Geld zu bekommen?!?

3 Antworten

Hallo,

ja, bei der Erzieherausbildung kann man tatsächlich Schüler-Bafög ODER Aufstiegs-Bafög bekommen.

Schüler-Bafög bekommst du nicht wegen des ausreichenden Einkommens deiner Eltern.

Aufstiegsbafög ist elternunabhängig, aber eben auch kein kompletter Zuschuss. Und genau das hat man dir ja bereits richtig mitgeteilt. Ich verstehe nicht ganz, wo du noch unsicher bist...

Du kannst selbst recherchieren. Das Internet hat ja eine Fülle von Informationen.

Hier kannst du beginnen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

fabiedlmn 
Fragesteller
 03.05.2021, 15:56

Ich war mir noch unsicher, weil ich ja für die schule an sich nichts zahlen muss. Die bei der Stadt meinte, ich könnte bis zu 800€ bekommen, und müsste nichts zurück zahlen. Dass einzige was ich zurück zahlen müsste, wenn die schule geld kostet und die stadt dass dann sozusagen bezahlt. Prüfungen etc.

Ausserdem war ich mir unsicher, weil hier viele schreiben, dass man das in der 1. Ausbildung nicht beantragen könnte.

Hallo Fabienne,

eigentlich sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig, bis du deine 1. Ausbildung beendet hast.

Es gibt ja viele Ausbildungen, bei denen man zur Schule geht - wie bei der Erzieherausbildung und daher noch kein Geld verdient.

Das "Aufstiegs-Bafög" ist eigentlich für Menschen gedacht, die eine höherwertige Ausbildung machen wollen - also, wenn eine Kinderpflegerin z.B. eine fertige Ausbildung hat und dann noch die Weiterbildung zur Erzieherin daranhängen möchte.

Kuestenflieger  15.05.2021, 11:11

Sie ist bereits Verkäuferin !

dsupper  15.05.2021, 12:16
@Kuestenflieger

Das ging aber aus der Frage, als ich diese beantwortet habe, nicht hervor.

Handelt es sich um Deine 1. Ausbildung?

Dann sind Dir vorrangig Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet, soweit sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind.

Wenn Du keinen Anspruch auf "normales" Bafög hast, wie sollte dann ein Anspruch auf Aufstiegsbafög bestehen?

Zudem .... welche "vorbereitende" Ausbildung zur Erzieherin hast Du denn bereits?

fabiedlmn 
Fragesteller
 02.05.2021, 20:35

Ich habe keine „vorbereitende“ ausbildung zur Erzieherin. Außerdem meinte die von der Sadtverwaltung/ Kreisverwaltung, dass ich das Aufstiegs- BAföG beantragen könnte, Sie weiß auch von meiner situation bescheid. Also dass es meine 1. Ausbildung ist & keine weiterbildung. Und sie meinte es geht trotzdem🤷🏼‍♀️

Weshalb ich ja auch etwas verwirrt bin..

Habe auch mit dem Arbeitsamt usw. Telefoniert. Meine Beraterin meinte auch es würde gehen.

Kuestenflieger  04.05.2021, 10:26
@fabiedlmn

normale schulausbildung = elternsache !

fabiedlmn 
Fragesteller
 02.05.2021, 20:36

Und BAB kann ich leider auch nicht beantragen, da ich ja eine Schulische Ausbildung beginnen werde