Wenn jemand gegen meinen Freund eine Drohung ausgesprochen hat - kann ich da denjenigen anzeigen oder muss das mein Freund selbst tun?

6 Antworten

Hallo palme26,

die Frage ist ja, womit Dein Freund gedroht wurde, denn nicht jede Drohung ist strafbar.

Strafbar ist die Drohung nur dann, wenn folgender Straftatbestand erfüllt wurde:


§ 241 StGB - Bedrohung 

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.


Entscheidend ist hier, dass nicht nur mit einem Vergehen wie beispielsweise einer Körperverletzung gedroht wird, sondern es muss schon mit einem Verbrechen wie Beispielsweise einem Mord gedroht werden.

Was den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen ausmacht steht im folgenden Gesetz:


§ 12 StGB - Verbrechen und Vergehen 

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. 

(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. 

(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.


Was Deine eigentliche Frage angeht:

wenn jemand gegen meinen Freund eine Drohung ausgesprochen hat, kann ich da den jenigen anzeigen oder muss das mein Freund selbst tun?

Wurde Dein Freund nur mit einem Straftatbestand bedroht, der nur ein Vergehen darstellt, kannst weder Du, noch Dein Freund Anzeige erstatten, weil die Drohung in dem Fall nicht strafbar ist.

Wurde Dein Freund mit einem Verbrechen bedroht, kannst auch Du die Anzeige bei der Polizei machen.

Gleiches gilt, wenn die Drohung damit Verbunden ist, dass der folgende Straftatbestand erfüllt ist:


§ 240 StGB - Nötigung 

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. 

(3) Der Versuch ist strafbar. 

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 

  1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
  2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
  3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


Ich denke was den Unterschied zwischen der Bedrohung und der Nötigung ausmacht, lässt sich auch für einen rechtlichen Laien aus dem Gesetzestexten herauslesen.

Bedrohung und Nötigung sind übrigens Offizialdelikte, die es nicht erfordern, dass der Geschädigte selbst einen Strafantrag stellt, sondern sobald Jemand wie Du die Straftat zur Anzeige bringst, leitet die Polizei gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren ein und beginnt mit den Ermittlungen.

Schöne Grüße
TheGrow 

Das sollte dein Freund schon selber zur Anzeige bringen, denn schließlich wurde er und nicht du bedroht.

Das muss er schon selber machen, sonst könnt eja jeder irgendwelche Anzeigen in den Raum stellen, das geht natürlich so nicht.

Warum macht es nicht dein Freund? Alles andere würde komisch rüberkommen, finde ich.

palme26 
Fragesteller
 08.09.2015, 10:47

Weil es mein Freund nicht schafft aus beruflichen Gründen. Außedem sagt er viel und tut es dann doch nicht. :-)

Wenn du Beweise hast, kannst du es bestimmt auch machen.