Was ist ein Verwaltungsakt?

6 Antworten

Wie schon geschrieben ist die Definition in Paragraph 35 S. 1 VwVfG hinterlegt:

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Diese findet sich auch in allen Landesverwaltungsverfahrensgesetzen wortgleich wieder.

Das heißt, das eine hoheitliche Maßnahme vorliegen muss. Eine Maßnahme ist jedes Verhalten mit Erklärungsgehalt. Bspw. wird von der Behörde jemand aufgefordert zu viel erhaltenes Geld aus dem SGB II zurückzuzahlen. Hoheitlich ist die Maßnahme, wenn ein Über-/Unterordnungsverhältnis vorliegt. So etwas liegt vor, wenn die Behörde ohne dich zu fragen, ob du damit einverstanden bist, das Geld zurückzufordern. Anders wäre es bspw. Wenn du einen Vertrag hast. Dort kann man nur schauen was im Vertrag geregelt ist, der deine Zustimmung benötigt. 

Eine Behörde findet sich eine Definition in Paragraph 1 Abs. 4 VwVfG. Danach ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Die Definition kann aber auch in anderen Gesetzen stehen. Um beim o. g. Beispiel zu bleiben: Die Bearbeitung von staatlichen Leistung ist eine öffentliche Aufgabe.

Das Gebiet des öffentlichen Rechts liegt grundsätzlich vor, wenn wieder ein Über-/Unterordnungsverhältnis vorliegt (siehe oben bei hoheitlich). Das SGB II ist bspw. ein öffentliches Recht. Das BGB ist bspw. Zivilrecht.

Die Regelung besagt, dass die Maßnahme letztendlich rechtsverändernd oder feststellend sein muss. Das heißt bei unserem Beispiel: Durch die Rückforderung erfährt der Betroffene eine Veränderung  (weniger Geld).

Der Einzelfall liegt vor, wenn die Maßnahme konkret-individuell ist. Es muss sich also auf einen bestimmten Fall und nicht nur auf eine abstrakte Darstellung beziehen. Außerdem muss der Adressat, also der Betroffene bestimmt oder bestimmbar sein. Bei unserem Beispiel: Es wurden zu viel Gelder ausgezahlt, die jemand nicht hätte erhalten dürfen. Es ist also nicht nur abstrakt und die Person ist bestimmt.

Die Außenwirkung liegt vor, wenn das Endergebnis auf etwas gerichtet ist, das in keinem organisatorischen Zusammenhang mit der Verwaltung steht. Es darf also nicht mit der inneren Verwaltung zu tun haben. Das ist bei unserem Beispiel ebenfalls der Fall, weil die Rückforderung jemand außerhalb der Verwaltung betrifft und die Maßnahme auch keinen organisatorischen Zusammenhang hat.

Die Legaldefinition findest Du im Verwaltungsverfahrensgesetz.(VwVfG)
§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes

 

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

 

Wofür brauchst du diese Bestimmung? Brauchst du eine Erläuterung für diesen Paragraphen?

DakuRaidonLoL 
Fragesteller
 05.03.2017, 20:59

Naja eine einfache Erklärung, weil es überall, wo ich es gelesen habe, so kompliziert (für mich) geschrieben ist.

Hallo.

Ein Veraltungsakt ist eine Verfügung die ein Tun oder Unterlassen, einer Person angehen.
Als Verwaltungsakt mit Allgemeinverfügung sind Straßenschilder oder  Straßensperren.

In der Regel sind Verwaltungsakte wie Bußgeldbescheid mit Wiederspruchsbelehrung. Eine Verfügung oder Beschluss eine MPU zu machen ist keine Wiederspruch möglich.

Bley 1914

Also ganz einfach gesagt, alles was eine Behörde macht, was irgendwie etwas erlaubt oder nicht erlaubt oder gibt oder nicht gibt. Das kann eine Person betreffen oder eine bestimmte Gruppe, zum Beispiel alle Anwohner in einer Straße.

Als funktionelle Verwaltung versteht man die Ansammlung von Staatsaufgaben, als personelle Verwaltung die Ansammlung von Staatsbehörden. Ein Verwaltungsakt ist ein Akt der Exekutive, gestützt auf öffentliches Recht.