Was ist die YKS Finance GmbH?

3 Antworten

Wenn der Anwalt nicht klar sagt, was das für eine Forderung ist, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Ich würde die für den Anwalt zuständige Anwaltskammer informieren und ein Bußgeld beantragen. Wegen Verstoßes gegen 43a brao.

Dem Anwalt würde ich schreiben, dass du das Bußgeld beantragst hast und du auch einem gerichtlichen mahnbescheid widersprechen wirst.

Ich sag es mal so, in dem Schreiben stand der Auftraggeber (YKS die "unsichtbare" Firma) und das der Anwalt damit beauftragt wurde eine offene Forderung gerichtlich gelten zu machen. Für alles weitere wie Zahlung der im Brief genannten Summe und Stellungnahme soll ich Ihn doch bitte persönlich Kontaktieren. Bei Ignorieren die üblichen Drohungen etc.

Nur auf Nachfrage wollten die mir wegen "Datenschutz" (?) nicht alles sagen was ich wissen wollte, also meine Hauptfragen eigentlich, wer zb diese YKS ist. Antwort: das ist uns egal wir wurden damit beauftragt etc. Das ist doch absolut unseriös..

@HerrM526

Und wie gesagt eine Ordnungswidrigkeit. Auf Nachfrage des Schuldners hat der Anwalt Details zu liefern. Sich hinter Datenschutz zu verstecken,. ist Schwachsinn. Der Datenschutz verbietet nicht, dass man dem Schuldner Details zur Forderung nennt.

@HerrM526

Wegen deinem geplanten Auslandsaufenthalt: A) Jemand vertrauenswürdiges den Briefkasten regelmäßig öffnen lassen, B) Briefkasten verschließen und vorübergehend aus Deutschland abmelden.

Also wenn Du sicher davon ausgehst, daß hier in Betrügerischer Absicht versucht wird, Dich zu übervorteilen könntest Du auch den frechen Weg beschreiten, also Dir den ganzen Zirkus mit Schreiben, Diskutieren, Anwalt, Bla sparen und direkt zum Amtsgericht Deines Vertrauens laufen.

Dort in der Rechtsantragsstelle beantragst Du eine einstweilige Anordnung wegen des Verdachts des Betruges da die akute Gefahr eines Vermögensschadens bei Dir besteht. Durch Deinen anstehenden Auslandsaufenthalt ist es Dir nicht mehr möglich, andere Rechtsmittel zu ergreifen, weshalb Du um vorläufigen Rechtsschutz ersuchst.

Wenn Dein Antrag Erfolg hat wird das Gericht den Gläubiger auffordern, sich zum Sachverhalt zu äußern, das wirkt Wunder, da melden die sich dann meist ganz brav...

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 - (Recht, Finanzen, Betrug)

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antwort. Nach den ganzen Überlegungen ist das wohl die beste Alternative. Ja mittlerweile wenn ich so drüber nachdenke bin ich mir sogar ziemlich sicher. Eine Firma die schwer zu kontaktieren ist, keine Telefonnummer hat und nur eine Adresse in Coburg (in Google Street View hab ich mal reingeschaut, die "Firma" ist anscheinend ein ganz normales Haus mit nem kleinen Schild vorne). Werde ich wohl dann noch morgen kurzfristig angehen müssen..

@HerrM526

Ich habe heute mit einem Rechtspflegerin eines AG gesprochen. Sie meinte, es kann Dir passieren, daß die Anordnung nicht ergeht, weil die Schuld noch nicht aktiv betrieben wird. (ergangener Mahn- oder Vollstreckungsbecheid, Vollstreckungsurkunde). Das AG wird dann argumentieren, daß Du Dir über einen Anwalt ordentlichen Rechtsschutz holen kannst, selbst wenn Du nicht persönlich vor Ort bist.

Riecht schwer nach Abzocke. Natürlich muss dir vor der Zahlung eine detaillierte Auflistung der Forderung zukommen. Ansonsten würde ich überhaupt nichts begleichen.