was ist der unterschied zwischen SELBSTÄNDIG und FREISCHAFFEND?

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Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden.

Freiberufler ist, wer einen der typischen Katalogberufe des § 18 EStG ausübt, z.B. Arzt, Steuerberater, etc. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit.

Gewerbetreibender ist, wer gem. § 15 EStG gewerblich tätig ist.

Selbständig ist derjenige, der entweder Freiberufler ist oder Gewerbetreibender ist. Es ist ein Oberbegriff zu den vorgenannten Begriffen, der sich nur von der unselbständigen Tätigkeit abgrenzt. Freelancer ist ein moderner Begriff für Selbständiger.

Freischaffend ist kein Begriff des Steuerrechts. Als Freischaffende werden im Volksmund idR diejenigen bezeichnet, die sich über ihre Arbeit frei entwickeln ohne dabei einen Blick auf Umsatz, Gewinn oder sonst etwas zu werfen. Der Begriff kommt ja auch aus der künstlerischen Szene.

LG, Danny

Freiberufler üben sogenannte "freie Berufe" aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und zahlen keine Umsatzsteuer. Ist gesetzlich geregelt, was da alles drunter fällt.

Chianti  10.03.2010, 23:12

falsch ...... freiberufler zahlen keine gewerbesteuer ... aber umsatzsteuer bezahlen alle bürger, die etwas konsumieren! (ausnahme: umsatzsteuerbefreite produkte wie zum beispiel: Briefmarken)

Volker13  10.03.2010, 23:32
@Chianti

Gut aufgepasst chianti! Denn die Umsatzsteuer ist nichts anderes als die mehrwerwertsteuer und die müssen auch Freiberufler als als durchlaufenden posten erheben.

EnnoBecker  11.03.2010, 08:20
@Volker13

Chianti, nicht Produkte sind umsatzsteuerbefreit, sondern Umsätze. Daher auch der Name.
 
Volker, da Freiberufler nicht zur Buchführung verpflichtet werden können, machen sie meistens Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Dort aber sind die Umsatzsteuern nicht als durchlaufende Posten zu erfassen, sondern erfolgswirksam.

pollo  11.03.2010, 09:27
@Chianti

@Chianti: was hat denn der Konsum mit der Umsatzsteuerpflicht des Freiberuflers zu tun?

Heute nennen sich freischaffende Menschen Freelancer. Auch F. sind selbständig, im Prinzip genau so wie Gewebetreibende Selbständige. Es ist allerhöchste Zeit, diese verkrusteten Strukturen aufzubrechen. Wenn ein jeder sich als Freelancer auf den Arbeitsmarkt einbringen könnte, wären viele Probleme gelöst!

Volker13  10.03.2010, 23:33

So ein Blödsinn!

heinmueck  10.03.2010, 23:47

@eurofuchs2: Bei deinen politischen Forderungen kann einem ja schwindelig werden. Meine Vermutung: Du bist vermutlich ein Hardcore-FDP-ler?

eurofuchs2  11.03.2010, 08:32
@heinmueck

Ganz im Gegenteil! Ich habe geschrienem, dass ein jeder es können sollte, nicht dass es ein Muss ist. Schat aber gerne mal in mein Profil.

Eigentlich ist beides gleich, im Prinzip. Selbständige müssen gem. § 14 Gewerbeordnung ein Gewerbe anmelden, weil sie ein Unternehmen betreiben. Freischaffende sind z.B. ( auch freiberuflich genannt ) Journalisten, Schauspieler, Vertreter, Dozenten. Diese arbeiten für ein Honorar oder Provision und da reicht eine Steuernummer vom Finanzamt für die Einkünfte.

Freischaffend ist meist im künstlerischen Bereich

Chianti  10.03.2010, 23:18

aha ... wieso antwortest du, wenn du keine ahnung hast??

was ist denn deiner meinung nach bei einem versicherungs- bzw. grundstücksmakler oder arzt oder steuerberater denn künstlerisch?

ZauberinDanny  11.03.2010, 00:12
@Chianti

Deinen Vorwurf finde ich unangebracht, denn der Begriff "freischaffend" kommt nicht aus dem Steuerrecht!

Danny

treulose  11.03.2010, 18:50
@ZauberinDanny

Danke, aber lass ihn, er hat keine Freunde und ist deshalb frustriert

ErnstWilkinson 
Fragesteller
 13.03.2010, 07:30
@treulose

schmunzel! ...