Was hat eine Ergänzungspflegerin für Rechte?

3 Antworten

Wenn gegenüber dem Großvater der Verdacht des sexuellen Missbrauchs besteht, kann der Inhaber des Sorgerechts selbstverständlich den Umgang verbieten.

Was ist überhaupt der Grund der Inobhutnahme?

Bedenke bitte: du hast keine Akteneinsicht (und auch kein Recht dazu) und kannst deshalb überhaupt keine einzige Entscheidung beurteilen.

Hörensagen ist immer eine schlechte Grundlage.

Nur ein Anwalt bekommt Akteneinsicht. Wenn deiner Freundin an ihrem Kind gelegen ist, sollte sie einen bemühen.

martinzuhause  08.04.2016, 08:22

auch ein anwalt bekommt da keine einsicht in alle akten. alle untrlagen hat nur das gericht.

sachen die da beim vater überprüft wurden gehen den anwalt der kindesmutter nichts an. ebenso interna des jugendamtes und des heimes wo das kind untergebracht ist

MrRotterdam 
Fragesteller
 08.04.2016, 11:17

Nein der verdacht war nicht gegen den Großvater sondern gegen ihren ex. Im gegensatz durfte der typ noch Monatelang auf Besuch. Erst als wir die anzeige bei der Polizei gemacht haben wg dem verdacht sorgte die polizei dafür das er das Kind nicht sehen darf. Der großvater hat mit dem Verdacht nix am hut, er sagt dem jugendamt halt seine meinung(was das soll das ein pädophiler kontakt haben darf) was nicht verboten ist. Und der Grund für die inobhutnahme war " Die Mutter soll angeblich Obdachlos gewesen sein weil sie für 2 Wochen bei einer freundin wohnte da beim Großvater die heizungsrohre ausgetaucht werden mussten, und sie das kind nicht in eisiger kälte schöafen lassen wollte" das war alles

martinzuhause  08.04.2016, 11:25
@MrRotterdam

ein gericht ordnet keine unterbringung eines kindes an wenn nur die heizungsrohre getauscht werden und die mutter woanders ist eine zeit. da war sicher schon etwas mehr.

ausserdem war sie auch bei dir gemeldet. deinen anderen beiträgen nach wäre es aber schon verständlich was das amt macht wenn sie mit kind bei dir gewesen ist

deine freundin sollte sich in behandlung geben. das was da gegen sie vorliegt ist alles andere als normal.

"das der verdacht des sex.Missbrauchs von Kindern/Schutzbefohlenen im raum stand "

dieser "verdacht" taucht da regelmässig bei sorgerechtstreitigkeiten auf. ich kenn edass. als es bei mir um das sorgerecht des kindes ging hatte ich inner halb eines monats 12 anzeigen. eine anzeige sagt nichts über die schuld aus. es wurden alle geprüft und keine hat den verdacht bestätigt.

natürlich darf die ergänzungspflegerin festlegen wo der umgang stattfindet und wer da nicht bei zu sein hat. sie vertritt da rechtliche interessen des kindes.
das ddas kind nicht zum grossvater darf und schon sex. missbrauch im raum steht gab es dafür vllt gute gründe.

du kennst da nur die meinung deiner freundin, das jugend amt und die ergänzungspflegerin kennen da alle seiten.

auch wenn deine freundin das sorgerecht hat, teile davon hat ein gericht aufgehoben und auf das jugendamt und damit auf die ergänzungspflegerin übertragen.

da deine freundin auch bei dir gemeldet ist liegt es vllt auch mit an deinem drogenkonsum aus dem anderen beitrag zu tun hat. es kann auch sein das dein bewährungshelfer angaben machen musste ob du als freund und mitbewohner der mutter eine gefahr darstellst.

die kindesmutter sollte versuchen mit dem jugendamt zusammenzuarbeiten. anders wird es da keine lösung geben mit der alle zufrieden sind. das jugendamt wird da vorrangig die interessen und das wohl des kindes vertreten. alle anderen sind da zweitrangig

martinzuhause  08.04.2016, 07:54

"jedoch handelte das jugendamt noch immer nicht sondern schickanierte meine Freundin weiter. "

das jugendamt hat da auf jeden fall gehandelt und ist dem verdacht nachgegangen. allerdings werden sie dir das ergebnis nicht mitteilen, da es dich nichts angeht.

da die sache sicher irgendwann nochmal vor gericht verhandelt wird liegen dem richter dann alle unterlagen vor. auch die ergebnisse von prüfungen. er wird denn entscheiden wie das zu berücksichtigen ist.

sollten sich die vorwürfe als falsche herausstellen ist das eher zum nachteil dessen der die anzeigen gemacht hat

MrRotterdam 
Fragesteller
 08.04.2016, 11:24
@martinzuhause
  • Ok aber das ist schwachsinn wir waren schon beim Anwalt und er riet  zur anzeige.  Das Kind sagte zu einer erzieherin " Papa spielt mit mir Muschiklopfen und küsst mich auf den oberschenkel" dann hat eine psychologin die 1x in der Woche dort ist mit ihr geredet und ein puppenspiel gemacht und das Kind hat die männliche puppe auf die weibliche puppe gelegt und vor und zurück usw. die Psychologin sagt " An dem Verdacht ist definitiv was dran nur kann sie noch nicht sagen ob penetriert wurde oder oral missbraucht wurde etc." Also das Jugendamt sowie das Heim wußten ca 5 Monate vom Vorwurf und die psychologin wollte die Polizei einschalten was jedoch vom Jugendamt irgendwie abgewehrt wurde.........
martinzuhause  08.04.2016, 11:31
@MrRotterdam

trotzdem ist es erst mal nur ein verdacht. bis der beweisbar ist bleibt es auch nur ein verdacht, mehr nicht.

ein anwalt vertritt immer seinen mandanten (kunden) und will geld verdienen. das jugendamt und der ergänzungspfleger vertreten da das kind wie es ein gericht beschlossen hat

MrRotterdam 
Fragesteller
 08.04.2016, 11:32

Und nein an mir liegt es in keinem Fall hatte noch nie eine anzeige wg drogen. Desweiteren darf ein bewährungshelfer keine angaben an ämter(außer gericht über mich tätigen) und auch wenn jetzt kommt können die doch OK aber das Jugendamt weiß nur meinen Vornamen und meine freundin ist seperat hier angemeldet gewesen. "Das wohl und interessen des Kindes Vertreten" Ok aber WO??? die kleine will unbedingt zum großvater und das Jugendamt verbietet es weil er seine Meinung klar sagt......Und meine freundin erzählt mir nicht nur davon ich bin immer dabei und habe alles live gesehen/erlebt

martinzuhause  08.04.2016, 11:35
@MrRotterdam

und ein gericht hat auch entschieden wo das kind erst mal untergebracht wird, da hat der richter auch die möglichkeit informationen über dich einzusehen.

"die kleine will unbedingt zum großvater und das Jugendamt verbietet es"

was das kind will muss nicht dem wohl des kindes dienen. das hab ich mit der mutter von meinem durch. dort durfte er alles was er wollte, da war klar das er bei der kindesanhörung gesagt hat das er dort wohnen möchte.

das gericht wollte aber wissen warum. da hat er dann auch erzählt das er eben kein zähne putzen muss wenn er nicht will, abends immer vorm tv einschläft, nur in die kita muss wenn er auch will, usw.

es ist wichtig was zum wohl für das kind ist, nicht was es will