Was für Rechte hat man,wenn man nicht mit im Mietvertrag steht?und weitere Fragen ums Mieten...

12 Antworten

1.Könnte der Vermieter die Person,die nicht mit im Mietvertrag steht in der Zeit einfach rausschmeißen?(Weil die andere Person ja bis ende 2012 dort bleiben muss)

Nein, ein Vermieter darf den Lebenspartner nicht rauswerfen oder den Einzug verweigern.

2.Wenn die Antowrt zu Punkt 1 ja sein sollte,gibt es dann für Person 2 doch eine Möglichkeit,aus dem MIetvertrag vorzeitig raus zu kommen?(wohgemerkt es ist auch ein Bürge vorhanden)

Die zweite Person kann jederzeit ausziehen,weil sie nicht unterschrieben hat.

3.Wenn die Person,die nicht mit im Vertrag steht mal arbeitslosengeld oder ähnliches beantragen müsste,hätte Sie überhaupt ein Recht darauf?da Sie ja nicht offiziell als Mieter eingetragen ist?

Ja weil es eine Lebensgemeinschaft ist.Die Person muss aber auch da gemeldet sein,auch wenn sie nicht im Mietvertrag steht.

4.Ist das eig so üblich nur eine Person zu nehmen?fanden es beide sehr komisch und sind uns jetzt nichtmehr so sicher,wegen der Wohnung..

Das kann jeder Vermieter machen wie er will.außerdem hast Du geschrieben:

(wohgemerkt es ist auch ein Bürge vorhanden)

.1.Könnte der Vermieter die Person,die nicht mit im Mietvertrag steht in der Zeit einfach rausschmeißen?

Der Vermieter nicht aber der Hauptmieter.

Damit erübrigt sich eine Antwort auf Frage 2.

.3.Wenn die Person,die nicht mit im Vertrag steht mal arbeitslosengeld oder ähnliches beantragen müsste,hätte Sie überhaupt ein Recht darauf?da Sie ja nicht offiziell als Mieter eingetragen ist?

Was haben Arbeitslosengeld o. ähnliches (ich denke Du meinst ALGII) damit zu tun das Person 1 nicht als Mieter im Vertrag steht? Nichts.

.4.Ist das eig so üblich nur eine Person zu nehmen?

Zwar selten, den meisten Vermietern sind 2 Schuldner lieber als nur einer, aber nicht unüblich.

Allerdings möchte der Vermieter nur einen von uns im Mietvertrag haben,falls wir uns mal trennen sollten etc.

Da hat er gar nicht so unrecht. Wenn nur einer Hauptmieter ist, ist es wesentlich unkomplizierter bei einer Trennung. Der der nicht im Vertrag steht zieht aus und fertig.

Anders rum könnte der Hauptmieter problemlos die Wohnung kündigen und für sich allein eine neue suchen.

Nun steht im Mietvertrag,das wir bis zum 1.12.2012 das Mietverhältnis nicht kündigen können

Was genau steht da?

Jungermann 
Fragesteller
 11.10.2011, 10:37

Dort steht:

Die Vertragsparteien verzichten ohne Einschränkung und ohne vorbehalt bis zum 31.12.2012 auf das Recht zur Ordentlichen Kündigung.Damit ist vor diesem Datum sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter die Ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die ordentliche Kündigung nach §§ 573 ff BGB kann daher erstmals zum vorstehend genannten Datum erklärt werden.Dies gilt für Mieter und Vermieter. <<<<< Nun haben wir Zweifel,das der Vermieter die Person die nicht im Vertrag steht, rausschmeißen könnte und Person nr.2 dort in der Wohnung fesst sitzt.

anitari  11.10.2011, 10:49
@Jungermann
  1. Die Vereinbarung über den gegenseitigen Kündigungsverzicht (bis 4 Jahre möglich) ist rechtens.
  2. Der Vermieter, das schrieb ich doch schon, kann die Person die nicht im Mietvertrag steht nicht rausschmeißen. Das könnte er, unter entsprechenden Umständen, nur mit dem Vertragspartner machen.

Und ist bzw. wäre Person 1 Vertragspartner des Vermieters?

Wenn wer wen rausschmeißen könnte wäre das Person 2.

Jungermann 
Fragesteller
 11.10.2011, 10:59
@anitari

Person nr1(die die nicht im Vertrag steht) ist bzw würde keinerlei Verträge mit dem Vermieter abschließen,könnten Sie mir vielleicht näher erklären,was Person nr.1 genau vor einem rausschmiss des Vermieters schützt?(da die antworten hier sehr vielfälltig sind und mich ein wenig verunsichern) Weil Theoretisch Gilt Person 1 doch als eine Art dauerbesucher oder wie genau ist das geregelt? Habe mir gedacht,das die Regelung zum Kündigungsverzicht rechtens ist, und genau aus dem Grund hatten wir halt sorge,das eine Person dann rausgeschmissen werden könnte und die andere Person in ^^der ersten gemeinsamen Wohnung^^ fesst sitzt

Jungermann 
Fragesteller
 11.10.2011, 11:02
@Jungermann

Ach und vielen vielen dank für Ihre ^^klaren ansagen^^

Sie helfen uns wirklich sehr:=)

anitari  11.10.2011, 11:15
@Jungermann

könnten Sie mir vielleicht näher erklären,was Person nr.1 genau vor einem rausschmiss des Vermieters schützt?

Das Person 1 nicht Vertragspartner des Vermieters ist. Ist das so schwer zu verstehen?

Weil Theoretisch Gilt Person 1 doch als eine Art dauerbesucher oder wie genau ist das geregelt?

Wenn Person 1 als miteinziehende Person genannt wird ist sie kein Dauerbesucher sondern Bewohner. Nicht zu verwechseln Mit Mieter.

Person 1 muß nicht mal namentlich genannt werden. Es reicht wenn im Mietervertrag Z. B. steht einziehende Personen: 2

Der Vermieter hat keine Ahnung. Für ihn wäre es besser, wenn beide im Mietvertrag stehen. Wenn Deine Freundin die Miete nicht zahlen kann, hat er nun kein Recht, sie von Dir einzufordern.

Ich würde von der Miete dieser Wohnung Abstand nehmen.

Sagt dem Vermieter, entweder beide oder gar nicht. Wenn ihr die einzigen Interessenten seid, kann es gut sein, dass er sich darauf einlässt.

Im Trennungsfall wäre die Sache für den Vermieter deutlich einfacher, wenn nur einer der offizielle Mieter ist...andererseits hätte er bei einer Trennung die doppelte Sicherheit, um an sein Geld zu kommen! Ich find´s schwierig und würde nie einen Mietvertrag abschließen, der mich für mindestens ein Jahr bindet! Das bedeutet nichts Gutes...überlegt Euch das gut! ;)