Was darf eigentlich ein Privatdetektiv?

1 Antwort

Ein Privatdetektiv darf das gleiche wie jede andere Person auch, nicht mehr und nicht weniger. Er besitzt keine Sonderrechte irgendwelcher Art.

Zu weit geht er, wenn er gegen Gesetze verstößt.

Beschatten darf er dich, solange er nicht in Nachstellung (§238 StGB) ausartet. Und Fotos darf von dir auch jeder machen, wie er lustig ist, solange §201a StGB nicht greift. Was er allerdings nicht darf ist die Aufnahme verbreiten (§22 KunstUrhG). Und streng genommen beginnt eine Verbreitung da, wo die Aufnahme einem 3., in diesem Fall also dem Klient, gezeigt wird.