Darf der Privatdetektiv mir ein Hausverbot erteilen nur wegen verdacht?

4 Antworten

Natürlich, prinzipiell kann jeder Inhaber - oder eben Personen, welche dieser dazu befugt - ein Hausverbot aussprechen. Dazu braucht es nicht einmal einen Grund.

Ein Privatdetektiv, sofern er als Erfüllungsgehilfe des Ladeninhabers tätig ist und mit entsprechender Befugnis ausgestattet wurde, kann grundsätzlich im Namen des Inhabers ein Hausverbot aussprechen. Allerdings sieht der
Bundesgerichtshof die allgemeine Rechtslage so, daß
derjenige, der ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet, damit allen Kunden generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall den Zutritt zu den Geschäftsräumen gestattet (BGH NJW 1994, 188), was aber kein genereller Verzicht auf die Ausübung des Hausrechts ist.

Allerdings wird dadurch in solchen Fällen die Situation geschaffen, daß ein Hausverbot nicht willkürlich ausgesprochen werden sollte, da ansonsten die Persönlichkeitsrechte des mit dem Hausverbot belegten verletzt werden könnten (evtl. Diskriminierung bis hin zum Tatbestand einer Beleidigung). Die Gründe müssen aber m.E. nicht mitgeteilt werden. Ohne Gründe, also bei willkürlicher Verhängung, wären Schadensersatzansprüche möglich und auch eine Klage auf Aufhebung des Hausverbots, aber es wäre jeweils eine Einzelfallprüfung der konkurrierenden Rechtspositionen angezeigt: Vertragsfreiheit und uneingeschränktes Nutzungsrecht des Eigentums, auf der Gegenseite Persönlichkeitsrechte.

In diesem Fall reicht grundsätzlich ein verdächtiges Verhalten, um ein Hausverbot hinreichend zu rechtfertigen, es muß keine Belegung eines erfolgten Diebstahls vorliegen. Dies zu fordern schränkte die Rechte des Inhabers zu weit ein.

In der Summe: in dem Fall dürfte ein Hausverbot wohl zulässig zu verhängen sein, auch durch einen beauftragten Privatdetektiv, wenn dieser dazu bevollmächtigt war.

Der Hausdetektiv darf Hausverbote erteilen, weil er vom Inhaber des Laden dazu ermächtigt wurde. Begründen, warum er dir Hausverbot erteilt muss er nicht.

Falsch! Er hat das recht Hausverbot zu erteilen.