Was bedeutet "einredeweise"?

3 Antworten

Simples Beispiel gefällig?

Ich, der Familienvater verfüge, dass mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres die Kinder ausziehen müssen, oder sie verlieren ein Anrecht auf das Erbe.

Ist diese Verfügung gültig? Könnte auch ein ähnlich lautendes Testament sein - Testament ist auch eine Verfügung.

Ob nun und wann "Einredeweise" ein Anspruch trotzdem geltend gemacht wird, heißt nur: "ich bin mit dieser Verfügung nicht einverstanden". Ob man nun sein Recht erhält oder nicht, entscheidet dann der Familienvater, falls geklagt wird ein Gericht.

Einredeweise ist lediglich ein WIDERSPRUCH. Eigentlich könnte man sich den Spruch auch knicken, da er juristisch keine Bedeutung hat.

StefJazz 
Fragesteller
 11.01.2014, 23:07

super, vielen dank. sehr hilfreich. und der letzte Satz beruhigt mich sehr, dann wird meine Prüfung nicht daran scheitern ;)

Einrede ist ein juristischer Fachausdruck. Es bedeutet so viel wie "Einwendung".

Es gibt z.B. die Einrede der Verjährung.

Ferner ist es so, dass die Verfügung eben nicht per se ungültig ist, sondern nur dann, wenn jemand ausdrücklich die Einrede geltend macht.

Wenn man z.B. eine verjährte Forderung hat, kann man diese weiter verfolgen und wenn derjenige bezahlt ist gut. Erhebt er aber die Einrede der Verjährung, kann man die Forderung nicht durchsetzen.

Ohne Gewähr, bin kein Jurist.

Problemmanager  11.01.2014, 23:06

Das ist etwas anders gelagert: Wenn jemand nicht zahlt, die Forderung droht zu verjähren, kann man ein Papier aufsetzen, in dem der Schuldner gegeüber dem Gläubiger auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Kommt nun der Gläubiger später und fordert sein Geld, kann der Schuldner nicht sagen, die Forderung ist verjährt, weil er nämlich genau darauf verzichtet hat, Verjährung geltend zu machen. (Wird oft im Gewerbebereich so gehändelt (Bauwesen).

HH1887  12.01.2014, 00:54

Einrede ist ein juristischer Fachausdruck. Es bedeutet so viel wie "Einwendung"

Nein, Einreden und Einwendungen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe und dürfen nicht verwechselt werden!

Bei einer Einrede besteht ein Anspruch weiterhin, ist nur nicht gerichtlich durchsetzbar.

Bei einer Einwendung erlöscht der Anspruch bzw. ist nie entstanden!

Praktisch kann dies einen riesen Unterschied machen!

StefJazz 
Fragesteller
 11.01.2014, 17:17

ja das ist einfach ein weiteres Beispiel wo es vorkommt aber keine Erklärung. Trotzdem danke