Was bedeutet: "die Forderung wurde abgesetzt". Ist damit der vorangegangene Bescheid aufgehoben oder nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben?

1 Antwort

Das bedeutet, das die Forderung nicht mehr erhoben wird, sie wurde ausgebucht. Damit ist aber der zu Grunde liegende Bescheid noch nicht aufgehoben, das wäre nur mit einem Aufhebungs- oder Änderungsbescheid möglich. Wird aber oft nicht mehr gemacht, wird meist formlos per Mail oder Telefon geklärt.

Wenn die Forderung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufleben würde, würde es heißen: ,,Forderung niedergeschlagen"! Das passiert, wenn der Schuldner zur Zeit die Forderung nicht begleichen kann, es aber die Aussicht gibt, dass er zu einem späteren Zeitpunkt wieder ,,flüssig" ist.

 

 

 

Danke für die Antwort. Die Info kam tatsächlich per Mail. Sollte ich nun noch einen Aufhebungsbescheid verlangen oder ist das ausreichend?

@Simsalagrim

Also, in der Regel gab es dann Fehler in der Berechnung o.ä., dann müsste man zumindest einen neuen Bescheid erhalten, ich erkläre dann immer, dass dieser Bescheid den Bescheid vom ....vollständig ersetzt und gebe dazu eine kurze Begründung, z.B. Rechenfehler oder versehentlich nicht angerechnete Zeiten!

Die E-Mail reicht aus, würde ich aber zumindest ausdrucken und zu den Sachen dazu heften! Ich denke, es kommt dann eh noch ein Schreiben!