Warum muss 450,- Euro Jobberin Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

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Hallo,

bei einem Minijob mit 450 Euro brutto mionatlich, zahlt der Arbeitgeberpauschalbeiträge zu Kranken- und Rentenversicherung: 13% und 15% Diese Beiträge werden nicht vom Verdienst abgezogen.

Wenn der Minijob vor dem 1.1.2013 aufgenommen wurde, werden keine Rentenversicherungsbeiträge vom Verdienst abgezogen.

Da jeder in Deutschaland eine Absicherung im Krankenheitsfall haben muss, braucht man eine andere Art der Krankenversicherung. Das können sein:

  • kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten oder die Eltern

  • kostengünstige Krankenversicherung als Schüler oder Student (ca. 77 Euro monatlich)

  • Versicherung als Arbeitnehmer, wenn der Bruttoverdienst mehr als 450 Euro beträgt

  • wenn keine andere Krankenversicherung in Betracht kommt, bleibt nur die freiwillige Krankenversicherung mit einem Mindestbeitrag von ca. 155 Euro monatlich.

Die Bekannte zahlt relativ hohe Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Sie hat aber keine Abzüge für Renten- und Arbeitslosenversicherung.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/node.html

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

RHWWW  22.07.2014, 21:26

Danke für den Stern!

Als Minijobber ist sie

  • nicht versicherungspflichtig über ihren Job, heißt ihr Arbeitgeber muss von ihrem Lohn keinen KV-Beitrag einbehalten. Sie hat daher keinen Anspruch.
  • nicht in der kostenlosen Familienversicherung versicherbar, da sie nicht verheiratet ist mit einem Pflicht- oder freiwilligen Mitglied.
  • somit freiwillig gesetzlich krankenversichert für 154,- € im Monat.

^bis 450 werden gibt es keine abzüge vom gehalt und irgentjamand muss ja die beiträge für die krankenkasse bezahlen oder entweder bezahlt man sie zusammen mit dem arbeitgeber oder sie werden von der arge übernommen

ausser du versicherst dich selbst dann ist es halt teuer

Ein 450 € Job ist versicherungsfrei. Das kann man sich aber nur leisten, wenn man anderweitig abgesichert ist. In ihrem Fall muss sie also den Mindestbeitrag an die KV selbst zahlen.

Ich weiß ja nicht, wie das in Deutschland ist, aber in Österreich werden einem unter 386,80€ keine Krankenversicherungsbeiträge abgezogen. Diese Wenigverdiener sind dann nur unfallversichert, jedoch nicht krankenversichert, weil sie eben nicht dafür zahlen.

In Deutschland wird es wahrscheinlich ähnlich sein.

kevin1905  29.07.2013, 02:01

In Deutschland besteht seit dem 01.01.2009 allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jeder Mensch MUSS krankenversichert sein, unabhängig vom Einkommen.

Krankenversichert kann man wie folgt sein

  • gesetzlich pflichtversichert --> Einkommen über 450,- € im Monat und unter 4.350,- €.
  • freiwillig gesetzlich --> Alle die nicht pflicht- familien- oder privat versichert sind. Beitrag hängt vom Einkommen ab, es wird jedoch so gerechnet als ob man mind. 898,33 € im Monat verdient (Bei Selbständigen noch mehr!)
  • familienversichert --> Kein oder nur geringfügiges Einkommen, entweder Kinder unter 23 bzw. 25 ohne abgeschlossene Ausbildung/Studium und nicht oder nur geringfügig arbeitende Ehegatten von Pflicht- oder freiwilligen Mitgliedern
  • private Krankenvollversicherung --> Wer nicht plfichtversichert ist und nicht älter als 55 darf sich privat versichern.