Warum müssen Kinderlose mehr Pflegeversicherung zahlen (+0,25%)?

9 Antworten

Die Pflegeversicherung ist wie alle Sozialversicherungen in Deutschland KEIN Kapitalstockverfahren (=jeder spart praktisch für sich selbst an) sondern ein Umlageverfahren (=jüngere Generation finanziert die aktuell ältere). Von daher kann man sagen, ich muss mehr zahlen, da ich keine "Umlagezahler" der Zukunft in die Welt gesetzt habe. ABER: Das ungerechte dabei ist, auch wenn ich heute diese Mehrzahlung in die Sozialversicherung leiste, habe ich keine Garantie, dass ich selbst auch mal in Zukunft Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalte, denn wie geschrieben habe ich damit ja keinen eigenen Kapitalstock aufgebaut. An diesem System krankt Deutschland in allen Sozialversicherungsbereichen (Stichwort: Demographieentwicklung).

Zudem kann man auch die Frage stellen, ob es wirklich gerecht ist, dass kinderlose mehr zahlen:

1.) Es gibt genügend ungewollt Kinderlose in Deutschland (man findet Schätzungen im Internet, die von 15% bis 30% der Paare reichen). Bei vielen klappt es erst nach Jahren oder vielleicht auch gar nicht mit dem Kinder bekommen.

2.)Tragen Kinderlose wirklich weniger zum Sozialstaat bei?

  • Kinderlose Singles haben zwangsläufig Steuerklasse (STKL) I, zahlen also mit Abstand am meisten an den Staat!!! Bei kinderlosen Ehepaaren häufig beide STKL IV (STKL I wird in der Ehe praktisch zu STKL IV, die Steuerbelastung ist also für beide ebenfalls sehr hoch).
    -Bei Ehepaaren MIT Kind hingegen hat in der Regel der Mann STKL III (zahlt kaum Steuern), die Frau ist anfangs zuhause kümmert sich um das Kind, zahlt also in der Regel über mehrere Jahre weder Steuern noch Sozialabgaben und erhält aber im Gegenzug Elterngeld und Kindergeld (vielleicht bald auch noch Betreuungsgeld) vom Sozialstaat. Damit will ich jetzt nicht die Leistung der Mutter schmälern, damit das klar ist. Mir geht es nur darum mal in Frage zu stellen, ob kinderlose finanziell wirklich weniger zum Sozialsstaat beitragen und nicht ohnehin schon genug geschröpft werden.

Der Beitrag zum Sozialstaat, den ich erbringe, wenn ich ein Kind in die Welt setze ist natürlich sehr hoch....aber man muss auch sagen, vorausgesetzt das Kind zahlt auch mal selbst in die Sozialssysteme ein und wird nicht zum Harzt IV-Fall.

Hallo,

im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 3.4.2001 wurde festgelegt, dass die gleiche Beitragshöhe für Eltern und Kinderlose nicht verfassungsgemäß ist. Bis zum 1.1.2005 musste eine Änderung erfolgen. Der Gesetzgeber hat sich für den Zuschlag für Kinderlose von 0,25% entschieden.

http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg35-01.html#cd

  1. Der Erste Senat stellt jedoch eine verfassungswidrige Benachteiligung von Eltern auf der Beitragsseite der sozialen Pflegeversicherung fest. Er geht dabei davon aus, dass das Risiko, pflegebedürftig zu werden, jenseits der 60 deutlich und jenseits der 80 sprunghaft ansteigt. Pflegebedürftige sind deshalb auf die Pflegeversicherungsbeiträge der nachwachsenden Generation angewiesen. Auf Grund dieses Umlagesystems profitieren die Kinderlosen von der Erziehungsleistung der Eltern. Beide sind darauf angewiesen, dass genug Kinder nachwachsen, die in der Zukunft Beiträge zahlen und ihre Pflege finanzieren. Dies ist unabhängig davon, ob sie selbst Kinder erzogen und damit zum Erhalt des Beitragszahlerbestandes beigetragen haben oder nicht. Kinderlosen, die lediglich Beiträge gezahlt, zum Erhalt des Beitragszahlerbestandes aber nichts beigetragen haben, erwächst daher ein Vorteil. Zwar finanzieren sie mit ihren Beiträgen auch die Abdeckung des Pflegerisikos der beitragsfrei versicherten Ehegatten und Kinder mit. Insgesamt wird der Vorteil, den Kinderlose durch das Aufziehen der nächsten Generation erlangen, durch die Umlage für die Familienversicherten aber nicht aufgezehrt.

Dieser systemspezifische Vorteil für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung unterscheidet sich von dem Wohl, das aus der Erziehung und Betreuung von Kindern für die Gesellschaft im Allgemeinen erwächst. Kindererziehung liegt im gesellschaftlichen Interesse. Das allein gebietet noch nicht, sie in einem bestimmten sozialen Leistungssystem von Verfassungs wegen zu berücksichtigen. Wenn aber das Leistungssystem ein altersspezifisches Risiko abdeckt und so finanziert wird, dass die jeweils erwerbstätige Generation die Kosten für vorangegangene Generationen mittragen muss, ist für das System nicht nur die Beitragszahlung, sondern auch die Kindererziehung konstitutiv. Wird die zweite Komponente nicht mehr regelmäßig von allen geleistet, werden Eltern spezifisch in diesem System belastet, was deshalb auch innerhalb des Systems ausgeglichen werden muss.

Allerdings kann der Gesetzgeber die Benachteiligung von Eltern solange vernachlässigen, wie eine deutliche Mehrheit der Versicherten Kinder bekommt und betreut. Dies folgt aus dem Recht des Gesetzgebers zur Generalisierung. Trägt die große Mehrheit der Beitragszahler daneben durch Erziehung und Betreuung von Kindern zum System bei, ist das System im Großen und Ganzen im generativen Gleichgewicht. Solange liegt es auch innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums, die Beiträge nicht danach zu differenzieren, ob Kinder erzogen werden oder nicht.

Die Einführung des SGB XI im Jahr 1994 ohne Kindererziehungskomponente überschreitet jedoch den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum. Denn schon 1994 war bekannt, dass die Zahl der Kinderlosen in der Gesellschaft drastisch ansteigt. Der Gesetzgeber konnte nicht davon ausgehen, dass die große Mehrheit der Versicherten sowohl Beiträge zahlen als auch Kinder erziehen würde.

Der Senat setzt sich mit den von den Sachverständigen vorgelegten Statistiken über die Bevölkerungsentwicklung auseinander, die ein deutliches Absinken der Bevölkerung und eine Veränderung der Altersstruktur prognostizieren. Bereits 1989 ging das Statistische Bundesamt davon aus, dass die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2030 um 10% zurückgehen und ein Drittel der Bewohner 60 Jahre und älter sein würde. Es war abzusehen, dass die Relation zwischen jüngeren Beitragszahlern und älteren Pflegebedürftigen sich stetig verschlechtert. Andererseits ist nicht zu erwarten, dass das Pflegerisiko älterer Menschen wesentlich sinken wird.

Insgesamt müssen weniger Beitragszahler die Pflege der älteren Generation finanzieren und die Kosten der Kindererziehung tragen. Ein gleicher Versicherungsbeitrag führt damit zu erkennbarem Ungleichgewicht zwischen dem Gesamtbeitrag der Eltern (Kindererziehung und Geldbeitrag) und dem Geldbeitrag der Kinderlosen. Die hieraus resultierende Benachteiligung von Eltern ist im Beitragsrecht auszugleichen.

  1. Da dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung der Verfassungswidrigkeit der bestehenden Regelung offen stehen, sind die einschlägigen Normen nur als unvereinbar mit dem GG zu erklären. Sie können ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2004 weiter angewendet werden. Dies resultiert aus dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und dem Umstand, dass der Gesetzgeber prüfen muss, welche Wege einer verfassungsgemäßen Gestaltung der Pflegeversicherung in Betracht kommen. Bei der Bemessung der Frist hat der Senat berücksichtigt, dass die Bedeutung der Entscheidung auch für andere Zweige der ....

"Das haben Sie einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken. Darin wurde der Gesetzgeber aufgefordert, sich spätestens bis zum 31.12.2004 eine Neuregelung auszudenken, bei der die Kindererziehung besser berücksichtigt wird. Im Ergebnis werden aber nicht Arbeitnehmer mit Kindern bevorzugt behandelt, sondern Kinderlose schlechter gestellt." (Quelle:steuertipps.de) Wenn du weitere Informationen über die Pflegeversicherung sucht, schau einfach mal auf den Blog http://www.pflegeversicherung-24h.de. Die erklären viele allgemeine Dinge rund um die Pflegeversicherungen. Der Zuschlag wurde eingeführt, um die Kindererziehungsleistung bei der Beitragsbemessung der sozialen Pflegeversicherung zu berücksichtigt.

So ein Quatsch ehrlich was können Ehepaare dafür das sie keine Kinder bekommen

können.Müssen man dann als Strafe mehr zahlen.Und wer kann überhaupt bestimmen ob ich kinder haben will oder nicht.Überlegt mal hier alle nach was ihr

von euch gibt

nein es geht darum dass sie keine Kinderh aben, die SPÄTER im Leben wenn sie auf Pflege angewiesen sind, die Eltern finanziell unterstützen können...also wird mehr in die gesetzliche Pflegeversicherung einbezahlt um dieses finanzielle Manko auszugleichen