frage zum thema pflegeversicherung (Sozialversicherung)

3 Antworten

Der Grund, warum die Pflegeversicherung diese Beiträge gesetzt hat, liegt daran, dass die Kinder einen im Alter pflegen. Um damit die Pflegekosten im Alter zu senken. Wenn das Kind nun vorher verstirb, was unvorstellbar grausam ist, kann es sein, dass die Kosten der Pflegeversicherung steigen. Wir können nach dem demografischen Wandeln, die Pflegekosten für unsere alten Mitmenschen nicht mehr leisten. Gerade weil junge Menschen den Pflegeberuf meiden.

Da man dem Arbeitgeber zur Befreiung von diesem Zuschlag maximal nur eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen muß, ist es auch bei verstorbenen Kindern möglich, diesem Zuschlag zu entgehen. Ob das gesetzlich so korrekt ist, wage ich mal zu bezweifeln. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, daß die Kranken-/Rentenkassen bei jeder Betriebsprüfung eine Lebendprüfung sämtlicher Kinder vornehmen.

Hallo,

wenn man Vater oder Mutter eines Kindes ist, entfällt der Zuschlag für Kinderlose. Dies gilt auch, wenn das Kind verstorben ist (auch z.B. bei Totgeburten).

Ggf. reicht auch ein Stiefkind.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__55.html -> Absatz 3 und 3a

Der Nachweis ist der Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten vorzulegen.

Gruß

RHW