Warum darf man als privater Ebay Verkäufer über 100 Waren zum Verkauf einstellen, obwohl gesagt wird..?

5 Antworten

Wenn einer einen Dachboden aufräumt ist er kein Gewerbetreibender. Auch wer eine Briefmarkensammlung auflöst nicht.

Was Ebay dazu schreibt oder an Bedingungen aufstellt ist nicht relevant.

Aus den Leitsätzen von Urteilen kann man einige der immer mal wieder genannten Zahlen ablesen.

Das Problem ist eben gerade, dass es Leute als Geschäftsidee entwickelt haben Abmahnungen zu verschicken. Wer richtiger Weise widerspricht und ggf. vor Gericht landet ist dann allerdings in der Pflicht Beweise zu bringen. Diese genannten Zahlen sind reine widerlegbare Anscheinsbeweise in meinen Augen.

Jemand wie Du, der ab und zu seinen Keller räumt ist dann in Schwierigkeiten, wenn sich der Keller durch die Verkäufe schneller füllen würde. Wenn man also schneller mal hier oder da etwas kauft, mit dem Hintergrund, dass bei Nichtgefallen es eben bei dieser Handelsplattform eingestellt wird.

Diese Abmahnfuzzies können dann darauf setzen, dass der Nachweis immer schwerer geführt werden kann.

Leider hat die verbreitete Einstellung keine Probleme zu bekommen dazu geführt, dass sich eine Kulturveränderung in den Köpfen abgespielt hat. Wir haben Gesetze, die unser Zusammenleben organisieren. Keine 'Fall-Gesetze' wie bei den Amis mit die Präzedenzfällen. Doch wenn sich immer danach auch noch richten, dann verändert dieses sogar unsere Gesetzesauslegung. Weil es eben dann genau zu den Anscheinsbeweisen kommt. Dabei wird dann gesagt, was üblich ist.

Wir beschneiden also unsere Freiheit selber. Und das zieht einen Rattenschwanz nach sich, der kein Ende haben braucht. Dabei ist klar, dass Freiheitsrechte auch immer mit Verantwortung im Zusammenhang stehen.

Ich würde daher zwei Dinge machen und ich lebe auch danach: Wenn meine Handlung in Ordnung ist, dann ist sie es auch. Übertrete ich eine Grenze des Erlaubten und habe dafür Konsequenzen zu tragen, dann ist es eben so. Werde mich aber wehren, so lange der Anscheinsbeweis zu meinen Ungunsten ausgelegt wird. Außerdem würde ich bei so einer Räum-Aktion auch nicht alles bei Ebay einstellen. Es gibt sehr gute Plattformen für Elektronik-Artikel, Schallplatten, Filme, DVDs und CDs im Allgemeinen. Da würde ich immer versuchen diese entsprechend zu nutzen. Teilweise auch der Bequemlichkeit halber. Und als Plattform betrachte ich auch den guten alten Flohmarkt. Es gibt Dinge, die einfach dort besser zu verkaufen sind.

Zwar klingt dies bereits nach Diversifikation der Vertriebskanäle (also ein Händler verkauft auf unterschiedlichen Wegen), aber die Zahl der Kanäle und die Zahl der einzelnen Dinge pro Kanal ist schon weitaus kleiner. Damit ruft man diese Abmahnhelden nicht so schnell auf den Plan.

Ich würde dabei immer auch wieder darauf hinweisen, das die Dinge von mir selbst mehr oder weniger genutzt wurden. Vielleicht auch mal den Grund, warum ich etwas verkaufe. 'Habe jetzt nach 10 Jahren kein Bock mehr auf Volksmusik, daher verkaufe ich jetzt alle meine Blasmusik CD´s. Bitte beachtet dazu auch meine anderen Angebote.'

Dieses halte ich nicht nur für Käufer, für eine wichtige Information, sondern auch für die Abmahnheinis und im schlimmsten Fall für die Gerichte. Verehrte Richterin, wie sie sehen beziehen sich meine 500 Verkäufe in 100 Fällen darauf, dass es sich um Babyausstattung handelt. Meine Kinder sind... Und so ist die Zahl der Waren so und so entstanden. Weiterhin habe ich durch Doppelkäufe und Geschenke aus meiner CD-Sammlung von insgesamt 1.800 Stück x verkauft usw. Oder wer nur die aktuellen Charts hört, warum die CDs aus dem vorletzten Jahr nicht verkaufen? Bei Filmen? Wer hat schon immer Lust auf Wiederholungen im TV? Film gesehen und dann wird er verkauft. Habe im Schrank inzwischen 15 Filme stehen, neue Filme, die ich noch nicht gesehen habe. Wenn ich die durch habe, dann gebe ich die halt weiter.

Auch ist folgendes Indiz für mich von den Gerichten überhaupt noch nicht richtig gewürdigt wurden: Wer neue Artikel selber nutzt und dann verkauft, da entfällt für mich ohnehin die Gewinnabsicht. Weil selbst wenn ich die private Nutzung mit einem Wert belege (keine Ahnung, was das Gucken eines Films mit der Familie für einen Wert haben soll) und schlage diesen Wert auf den Verkaufspreis drauf, dann werde ich wohl kaum mehr Einnahmen als Ausgaben haben. Wo bleibt da die Gewinnabsicht?

Übrigens ist nach deutschem Steuerrecht tatsächlich die private Leistungsentnahme zu versteuern! Das ist also gar nicht aus der Luft gegriffen, die Verkäufe durch so eine Brille zu betrachten.

Gehe ruhig das Risiko ein. Zwar gibt der Klügere nach, aber die Dummen regieren die Welt. Viel Spaß mit dem sich leerenden Keller und den Verkäufen!

Das ist ebay egal. Die verdienen an der Verkaufsprovision.

Das andere ist Sache der Finanzämter:

http://www.internetrecht-rostock.de/0-cent-angebotsgebuehr-ebay.htm

Abmahnung droht!

Die Rechtsprechung ist eindeutig: Wer regelmäßig oder im größeren Umfang bei eBay verkauft, ist kein Privatverkäufer mehr, sondern Gewerbetreibender. Die Rechtsprechung ist nicht ganz eindeutig, jedoch streng: So nimmt der BGH bereits bei 25 Käuferbewertungen einen gewerblichen Verkauf an, Gerichte im Übrigen schon bei 10 neuen Markenartikeln oder bei 40 Verkäufen von gleichartigen Produkten.

Für einen privaten Verkäufer dürfte es somit, wenn er 100 Angebote gleichzeitig bei eBay einstellt, mehr als problematisch werden, hier noch als tatsächlich und echter privater Verkäufer aufzutreten.

Die Folgen sind weitreichend:

usw. usw.

auch das Aufräumen eines Kellers kann schon als geweblich angesehen werden, oder die Auflösung einer Sammlung. Stellt man die Sammlung insgesamt ein, oder in Grüppchen ist es in Ordnung. Stellst du aber jeden Artikel einzeln ein, ist es schon gewerblich, weil du Gewinn daraus ziehen willst.

Wenn du natürlich alte und gebrauchte Sachen verkaufst, ist es nicht unbedingt gewerblich, es sei denn das du einen sehr hohen Preis einstellst. Die früheren 1-Euro-Angebote sind da ja harmlos. Wer macht das aber noch?

Man KANN als gewerblich gelten

Man kann auch als gewerblich gelten, wenn man 20 Bewertungen im Monat hat. Davon ist das doch nicht abhängig, sondern von der Art der angebotenen Gegenstände. Solange Du Deinen Keller aufräumst und vor allem keine Neuware einstellst (ganz wichtig), sehe ich da keine Gefahr. Du musst ja nicht alles in einem Monat einstellen.