Wartesemester nach abgebrochenem Studium?

2 Antworten

Für ein Erststudium (was bei Dir der Fall ist, da Du noch kein Studium abgeschlossen hast) gilt folgende Regelung: Jede Zeit, die seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen ist und während der man nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war, gilt für eine Bewerbung an deutschen Hochschulen als Wartezeit.

Ja, jedes komplett verstrichene Semester, in dem du nicht studiert hast wird dir als Wartesemester angerechnet. Vgl.: www.nc-werte.info/faq/wartesemester/was-ist-ein-wartesemester/

Hast du dich vor dem Vorlesungsbeginn in Jura schon wieder exmatrikulieren lassen, kann dir unter Umständen auch dieses Semester als Wartezeit angerechnet werden.