Ware falsch ausgepreist: Welcher Preis gilt - Kasse oder Regal??

7 Antworten

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der Kaufvertrag wird an der Kasse geschlossen, da kann am Regal 10x ein anderer Preis stehen, wenn du an der Kasse sagst es kosten mehr, kann sich der Kunde entscheiden ob er den Artikel für den angegebenen Preis erwirbt oder nicht

Stimmt das was sie gesagt hat, das sie rechtlich vorgehen kann ?

Nein, kann sie nicht. Das wäre - wenn der Artikel nicht gerade um Hundert EUR zu Ihren Gunsten falsch ausgepreist gewesen - auch ziemlich sinnlos.

Der Preis am Regal stellt rechtlich gesehen eine „Einladung zur Abgabe eines Angebots“ dar.

Dieser Preis ist aber nicht bindend, da - auch rechtlich gesehen - der Preis an der Kasse ausgehandelt wird. Der Käufer gibt ein Angebot ab (nämlich den Artikel lt. Preis am Regal kaufen zu wollen), der Verkäufer kann dies dann ablehnen oder bestätigen.

Sie ist im Unrecht und kann vorgehen gegen was sie lustig ist. Allerdings solltest du das nächste Mal einen Kollegen zu Hilfe rufen oder die Filialleitung. Dann musst du dich auch nicht mit solchen Kunden absabbeln, die meinen das Recht neu erfunden zu haben. Auch wenn es ärgerlich für den Kunden ist und manche Läden dann für den niedrigeren Preis die Ware raus geben: der Laden muss es nicht!

Du als Verkäufer bist im Recht.

Die erforderlichen Willenserklärungen zum Schließen des Kaufvertrags werden erst an der Kasse abgegeben: Vom Käufer, indem er die Ware auf das Band legt, vom Verkäufer, indem er den Artikel durch die Kasse zieht. Der Preis an der Kasse ist in dem Moment entscheidend, nicht der ausgewiesene Preis. Der Käufer sieht ja den Preis und kann seine Willenserklärung zurücknehmen!

Dazu findet man auch Gerichtsurteile!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Stimmt das was sie gesagt hat, das sie rechtlich vorgehen kann ?

Man kann gegen jeden Furz rechtlich vorgehen. Die Kundin hat hier aber keine Chance weil du ihr Kaufangebot zum falsch ausgepreisten Preis gar nicht angenommen hast.

Der Kaufvertrag kommt an der Kasse zu dem Preis zustande, auf den man sich dort geeinigt hat. Das ist im Supermarkt regelmaesig der, den die Kassiererin nennt bzw. die Kasse anzeigt. Die vorherige falsche Preisauskunft war hingegen noch kein Vertragsangebot deinerseits.