Wann ist es ein Kaufvertrag, Käufer droht mit Anwalt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Sven,

das ist natürlich eine blöde Situation und ich halte facebook auch nicht für die geeignete Plattform etwas zu verkaufen.

Wenn du aber den Preis schon vor dem ersten Kontakt geändert hast, dann ist das für dich überhaupt kein Problem.

Entweder er kauft zu dem Preis den du willst, oder er lässt es.

Da ihr in der Konversation KEINE gleichlautende Willenserklärung abgegeben habt - ihr euch also nicht auf einen Preis geeinigt habt - ist auch kein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

Falls er sich nochmal meldet, frage ihn doch einfach, ob er auch auf den alten Preis bestehen würde, wenn du ihn gesenkt hättest ;-)

Wenn du ihm aber den gleichen Preis nur in einer "anderen Zusammensetzung" in Bezug auf Porto und Versand nennst, dann fühlt er sich zu Recht veräppelt. Dann bleibe lieber hart und bei dem neuen Preis.

Im Übrigen wird sich kein Anwalt mit solchen Kinkerlitzchen abgeben.

Viele Grüße

Michael

Was mir sorgen macht ist das Bild der Unterhaltung wo oben der alte Artikelpreis angezeigt wird. Jedoch eine viel spätere Uhrzeit als bei meinem Bild wo der neue Preis angezeigt wurde. 

@sven1345

Ich sehe darin kein Problem.

Wenn er Ärger macht, sage ihm einfach das Teil ist runtergefallen, kaputt gegangen und steht nicht mehr zum Verkauf.

Dann stellst du es bei ebay oder ebay Kleinanzeigen ein.

Gruß Michael

@19Michael69

Wie im anderen von dir angesprochenen Fall wird er sich wohl auch so veräppelt fühlen. Daher würde ich weiterhin bei der Linie bleiben, wie du schon sagtest.

@Droitteur

Das könnte dann natürlich passieren ;-)

Du hast Recht. Mach dir keine Sorgen. Ein Vertrag kommt erst zustande, bis beide Seiten, also auch du dem Vertrag zugestimmt haben. Bis dahin ist es juristisch nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Dass kann sich dein Kontrahent aber gerne kostenpflichtig von einem Anwalt erklären lassen. 

Im grunde ist der Kaufvertrag erst bei abholung bzw. Übergabe zustande gekommen! Selbst die zusage "ich komme vorbei" ist bis auf bei Ebay mit abgabe eines Gebotes nicht wirklich rechtens sicherlich wenn sich Gerichte damit rumärgern könnte es der fall werden, aber ich denke nicht das der "käufer" das  machen wird

Sicherlich blöde, aber zufällig hast du denn Artikel aufgrund der diskusion bereits verkauft! Selbst wenn er mit einem Anwalt drohen sollte, bist du nicht verpflichtet dieser Person was zu verkaufen, sei es das gute stück ist zufällig kaputt gegangen ;-)

Facebook ist kein ebay.

Wenn du es für ein Preis anbietest und es jemand kaufen möchte, dann musst du ja erst noch zustimmen. Es hätte ja schon verkauft sein können.

Wenn du es bei ebay reinstellst, wäre es ja eine Verkaufsplattform bei der ist jedes Angebot bindend.

Du hast ja nichts anderes gemacht als auf einer Pinnwand was an zu bieten. Dass kann man auch ändern.

Du hast Recht.

Es gab keine übereinstimmende Willenserklärung.