Hilfe zu Klarna, Inkasso, Medimops?

5 Antworten

also ich hatte mahn emails. wegen der rücksendung auch verlängertes zahlungsziel. hast es evtl. übersehen. als spam weggedrückt. auch eine erste papiermahnung.

Du mußt außer den € 12 nur ca. € 2,50 pro Mahnung bezahlen. Die teuren Inkassogebühren brauchst du nicht zu entrichten. Sieh zu, dass du dem Gläubiger die € 12 so schnell wie möglich überweist. Wenn du das getan hast, teilst du dem Inkassobüro mit, dass die Forderung ausgeglichen sei.

Du wirst dann noch weitere Mahnungen für die Inkassogebühren mit vielen Drohungen (Schufa-Eintrag, Mahnverfahren. Gerichtsvollzieher usw) erhalten. Lasse dich davon nicht beirren und ins Boxhorn jagen. Das kannst du ignorieren. Du brauchst nicht davon auszugehen, dass die Inkassogebühren jemals eingeklagt werden. :-)

Solltest du allerdings wider Erwarten irgendwann einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten, mußt du innerhalb der im Mahnbescheid angegebenen Rechtsmittelfrist Widerspruch einlegen. Damit ist jedoch nicht zu rechnen.

Bei Klarna wäre ich vorsichtig. Kannst du gern mal nach googeln. Denen würde ich nichts bezahlen. Du musst mindestens zwei Mahnungen bekommen, bevor dir mit Inkasso gedroht werden kann und dies wiederum kann nur der Jenige dem du das Geld schuldest in dem Fall medimops.
Ich hab bei denen auch versehentlich mal etwas nicht bezahlt weil mein pp nicht funktioniert hat
Von denen kommt nicht ohne weiteres Inkasso

musst mindestens zwei Mahnungen bekommen,

Niemand muss zwei mal mahnen. Einmal reicht.

und dies wiederum kann nur der Jenige dem du das Geld schuldest in dem Fall medimops.

Das stimmt so nicht. Wenn Klarna die Forderung aufkauft (was sie tun) dann darf auch Klarna fordern.

Denen würde ich nichts bezahlen

Wenn die Hauptforderung berechtigt ist (und das ist sie hier offenbar), ist das aber ein sehr dummer Rat. Die Hauptforderung muss bezahlt werden. Inkassokosten natürlich bei Klarna als Zahlungsdienstleister nicht.

Das nicht zahlen war auf die Inkasso kosten bezogen, nicht auf den offenstehenden Betrag

@bumbettyboo

Ein unfairer kunde könnte einfach behaupten das keine cd angekommen ist. Eine 12 Euro ware wird ja kaum als versichertes paket geschickt

Hallo,

es ist müßig darüber nachzudenken.

Nein, eine Mahnung muß nicht unbedingt sein, um in Verzug geraten.
Viele Anbieter haben in ihren AGB eine Klausel, die besagt, dass der Schuldner einen Monat nach Rechnungszugang in Verzug gerät, also gewissernmaßen automatisch. Diese Regelung entspricht dem § 286 Abs. 3 BGB, der für kaufmännische Schuldner gilt. Wenn die Klausel in AGB auch im Verhältnis zu Verbrauchern vereinbart ist, gilt sie da auch.

Wozu darüber nachdenken?

Das bringt alles nichts. Spiele "toter Käfer" und sei dabei aber strengstens konsequent und wenn Du lustig drauf bist, dann öffne die Post nicht, streiche Deienen Name und Adresse unkenntlich durch und schreibe auf den Umschlag "Empfänger unbekannt verzogen" drauf und wirf ihn in den nächsten Postkasten ein, dann dürfte sich das Problem sehr schnell von selbst erledigen. Über fragwürdige 64,00 EUR denkt niemand nach!

Viele Grüße Vollstreckerin

Die inkassokosten sind nicht durchsetzungsfaehig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt denn klarna ist ein onlinebezahldienst ;-) 

Auch die 4,90 mahngebuehr ist nicht zu zahlen 

Uberweis die 12 plus 2 Euro zweckgebunden direkt an klarna (verwendungszweck: nur hf plus 2 Euro mahngebuehren) 

Rechne mental trotzdem mit weiteren bösen coeobriefen