Wann wird bei der DAK das Pflegegeld bei Kombinationsleistung ausgezahlt?

1 Antwort

Sobald Kombileistung beansprucht wird, gibt es kein Pflegegeld mehr.

Mit der Kombileistung verhält es sich so: Es steht der mtl. Betrag der jeweiligen Pflegestufe als Kombileistung bereit.

Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Verbraucht der Pflegedienst nicht den kommpletten Betrag der Kombileistung, so wird der Restbetrag prozentual auf das Pflegegeld umgerechnet und an euch ausgezahlt.

Übersteigen die Kosten durch die vom Pflegedienst erbrachten Leistungen den Höchstbetrag der Kombileistung, so habt ihr diesen Mehrbetrag privat zu bezahlen und hr bekommt von der Kasse keine weiteren Zahlungen.

Das alles hätte euch jedoch von der PDL des Pflegedienstes erklärt und besprochen werden müssen. Auch müsstet ihr einen Kostenvoranschlag erhalten haben, aus dem die voraussichtlichen Kosten,  der evtl Erstattungsbetrag oder die private Zuzahlung hervorgehen muss.

Eine evtl. Auszahlung der Pflegekasse ist erst möglich, wenn der Pflegedienst seine Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht hat.

Dann erst kann die Pflegekasse den prozentualen Anteil ausrechnen.

Also, mit dem Pflegedienst sprechen, dass er die Rechnungen Zeitnah an die Kasse schickt.

Hier einmal ein Rechenbeispiel was ihr ausbezahlt bekommen würdet bei Pflegestufe II:

In PS II gibt es 545€ Pflegegeld oder 1144€ Kombileistung.

Verbraucht der PD den vollen Betrag der Kombileistung, so bekommt ihr keine weitere Auszahlung von der Kasse.

verbraucht der PD mtl. mehr als diese 1144€ müsst ihr den Mehrbetrag privat bezahlen.

Verbraucht der PD jetzt 50 % des möglichen Betrages der Kombileistung wird wie folgt von der Kasse berechnet:

1144 -50% = 572€ für die ihr beim  PD noch weitere Leistungen einkaufen könntet.

Jetzt rechnet die Pflegekase diese 50% Restanteil auf das Pflegegeld um. Somit ergebe sich für euch folgende Auszahlung:

545€  -50%  ergibt 272,50€ die ihr noch ausbezahlt bekommt.

Ergo: je niedriger der Restanteil, desto weniger bekommt ihr ausgezahlt. Je höher der prozentuale restanteil desto mehr bekommt ihr ausbezahlt.

Und das ist nicht nur bei der DAK so.

Das alles solltet ihr aber beim Beratungs/Erstgespräch durch den Pflegedienst erfahren haben.

ak9374 
Fragesteller
 29.10.2016, 12:20

Hallo, danke für die ausführliche Antwort, das sind aber Dinge die wie du sagst beim Erstgespräch besprochen wurden. Was noch ausgezahlt wird hab ich schon ausgerechnet - mir ging es in der Frage nur um wann/Zeitpunkt der Restbetrag/angepasste Betrag überwiesen wird. Hab (leider erst) letzten Freitag erfahren das der Pflegedienst  am 12.10. abgerechnet hat, hatte damit gerechnet das das Geld abhängig von diesem Datum früher überwiesen wird. Da bisher nichts auf dem Konto ist, hab ich keine Ahnung ob das Geld halt wieder am Monatsende kommt oder falsch gebucht wurde (hatte beim Antrag ausfüllen was verwechselt und hoffentlich leserlich korrigiert). Und auf das Konto wohin das Geld möglicherweise falsch überwiesen wurde hat nur eine Betreuerin zugriff - die ist die Tage aber nicht da, kann da nicht fragen, würde aber gerne Klarheit haben. DAK hatte ab Freitag 13 Uhr auch keine Möglichkeit auf die nötigen Daten meiner Mutter zuzugreifen.

Griesuh  29.10.2016, 13:04
@ak9374

Wie ich schon schrieb: die Pflegekasse kann erst berechnen welchen Restanteil ihr vom Pflegegeld ausbezahlt bekommt, wenn der Pflegedienst seine Rechnung an die Kasse geschickt hat.

Deshalb wird es auf Dauer immer zuandern Terminen ausgezahlt werden können. Und diese Zahlungen folgen nun leider immer im nachhinein.