Wann erfolgt Gehalt bei einer Kündigung

4 Antworten

Wenn die Auszahlung sonst auch zum 1. des Folgemonats war, dann hast Du auch im Fall einer Kündigung bis dahin zu warten. Dreist ist, dass Du erwartest, dass die Lohnbuchhaltung Deinetwegen die gesamte Planung über den Haufen wirft.

Rein rechtlich ist bei einer Kündigung alles fällig mit dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - jedoch folgt hier die Rechtsprechung der Auffassung, dass eine Frist bis zu 4 Wochen als angemessen anzusehen ist. Von daher wirst du kaum etwas anderes erwarten können als bis zum Monatsende zu warten - wegen dir wird man vermutlich nicht die Tippse im Lohnbüro bemühen das schneller zu machen - es sind doch nur 14 Tage - wärst du nicht gekündigt, dann müsstest du auch bis zum 30. warten müssen...

Ich hab gekündigt nicht die mich, und mein Gehalt kam sonst auch nicht immer zum Monatsende sondern zu dem Tag an dem unsere Buchhalterin Lust hatte zu kommen. Und ein anderer Kollege bekam sein Gehalt ja auch schon bei seinem Austritt.

@richi999

Das hilft dir aber alles nichts... und schon gar nicht, wie das bei deinem Kollegen ablief. Ok, es besteht der Anspruch auf sofertige Fälligkeit bei Kündigung, doch § 614 BGB sieht vor

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten.Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Zwar ist bei einer Kündigung auch der Arbeitsvertrag nicht mehr gültig, doch wird ein Gericht die Klage ablehnen wenn man das quasi sofort einreichen möchte und würde dich auffordern eine angemessen Frist (-> hier bis zu 4 Wochen) einzuräumen - hier folgen die Gerichte § 286 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 BGB

Das kann dir ein Gewerkschafter sagen.

Der vertraglich vereinbarte und in der Vergangenheit praktizierte Zahlungstermin gilt auch für Ein- oder Austritte mitten im Monat. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für deine vorzeitige Forderung.