Muss ich meinen Arbeitgeber über ein Nebengewerbe informieren?
Hallo,
ich bin Azubi und möchte gerne ein Nebengewerbe anmelden. Der Arbeitsaufwand beträgt ca. 4-5 Stunden pro Woche . Natürlich konkurriere ich nicht mit meinem Arbeitgeber, es handelt sich um eine ganz andere Branche.
Muss ich dies dem Arbeitgeber mitteilen?
5 Antworten
Nein, ABER wenn im Arbeitsvertrag was darüber steht, musst Du das tun - solltest Du auch.
Es gibt weder ein Nebengewerbe, noch ein Kleingewerbe. Somit ist jedes Gewerbe (stehendes Gewerbe oder Reisegewerbe) ein richtiges Gewerbe ! Es gibt allerdings eine Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Das ist ein Steuererleichterungsverfahren (für die MwSt) und keine Art von Gewerbe. Ob du dieses Steuererleichterungsverfahren in Anspruch nimmst, interessiert deinen AG bestimmt nicht.
Trotz allem bist zur Anzeige deiner Nebentätigkeit verpflichtet.
Ja du mußt ihn Informieren.
Aber er darf dir den Nebenjob/gewerbe nur unter Auflagen verbieten.
Diese währen: Beide Jobs zusammen ergeben mehr wie 48 Stunden/Woche
Du machst deinem AG Konkurrenz/Arbeitest bei der Konkurrenz
Du Vernachlässigst nachweisbar deinen Hauptjob.
Gilt das für alle Gewerbearten - vorausgesetzt die Stunden etc. bleiben unverändert-?
Nein. Wenn du Lehrer bist darfst du natürlich kein Pornostudio aufbauen.
Also es gibt schon diverse Grenzen, nämlich dann, wenn du deinen AG schädigst
Verdienen darfst du im übrigen, soviel wie du willst. Nur die Stunden sind eben einzuhalten, solange du noch Irgendwo als Angestellter Arbeitest.
Du könntest aber z.b. später die Stunden bei deinem AG reduzieren, nur in Teilzeit um mehr Zeit für dein Gewerbe zu haben.
Ist es nicht ziemlich sinnfrei, dass das nach Stunden geht, da ich doch beliebig viele angeben kann?
Wie auch immer, ich danke Dir für diese ausführliche und schnelle Rückmeldung!
ja das ist sinnfrei, denn wer will das bei einem Selbsständigen Nachweisen, er ist ja nicht Verpflichtet für sich selbst seine Arbeitsstunden aufzuzeichnen.
"Beide Jobs zusammen ergeben mehr wie 48 Stunden/Woche"
Diese Begrenzungen der Arbeitszeit gelten nicht bei selbstständigen Tätigkeiten.
Doch, wenn ein Job, auf nichtselbsständiger Arbeit beruht gelten die 48 Stunden auch für die Selbstständigkeit.
Sowohl ich als auch mein Partner mußten unseren jeweiligen (verschiedenen ) AG versichern, das unsere Teilselbsständigkeit im Rahmen der Stunden liegt, das ist zwar schon ein paar Jahre her, meines erachtens aber immer noch gültig.
Das ist schlicht und einfach falsch - und es spielt auch keine Rolle, welche Erfahrungen ihr persönlich gemacht habt!
Bei nebenher nachgegangener selbstständiger Tätigkeit kann ein Arbeitnehmer so viel arbeiten, wie er will - genau so, wie er feiern oder einem Hobby nachgehen kann, so lange er will.
Wer sollte das denn auch wie kontrollieren können?!?!
Nur bei seiner nichtselbstständigen Erwerbstätigkeit muss er die Arbeitszeitgrenzen beachten.
Es ist ihm also nicht verwehrt, nach 8-stündiger Arbeitnehmertätigkeit z.B. täglich noch 6 Stunden selbstständig zu arbeiten - solange seine Arbeitnehmertätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird!
Hallo.
'So wie schreibst darf dein Chef dir das nur verbieten wenn du im Hauptjob mit den Leistungen nicht klarkommst.
Was steht im Ausbildungsvertrag? Die Informationspflicht kann dort wirksam verankert werden.
Wie alt bist Du? Volljährig? Wieviele Stunden arbeitest Du laut Ausbildungsvertrag?
Ich bin volljährig und arbeite laut Vertrag 36.5 Stunden / Woche.
In diesem Fall bist Du - solange arbeitvertraglich nicht anders vereinbart - nicht verpflichtet, Deinen Ausbildungsbetrieb über diese gewerbliche Arbeitstätigkeit zu informieren.
Würde das auch gelten, wenn ich ein " volles " Gewerbe ( also kein Kleingewerbe ) anmelde?
Kleingewerbe gibt es nicht.
Man meldet ein Gewerbe an und dann hat man eins.
Vielen Dank für die Rückmeldung! Trotzdem interessiert mich die rechtliche Lage. Wie sähe es denn aus, wenn ich über die Grenzen des Kleingewerbe käme und damit dann ein " richtiges" Gewerbe hätte, trotzdem aber so wenig arbeiten würde. Wäre das immer noch erlaubt / nicht meldepflichtig.
Und kriegt der Betrieb das nicht so oder so mit?