Wann nimmt die Polizei den PC mit?

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In Deutschland reicht schon der Verdacht aus, dann kann dir die Polizei alle Datenträger wegnehmen.

Beispielsweise kenne ich einen Kumpel den sowas passiert ist, seine ehemalige Freundin wollte ihn sozusagen eine reinhaun, weil er fremdgegangen ist und hat dem besagten Freund anonym wegen angeblicher Kipos angezeigt, es hat wohl nicht mal eine Woche gedauert, als die Polizei morgens bewaffnet an der Tür stand und nahezu die ganze Wohnung durchsucht hat, natürlich wurden alle Rechner, Laptops usw. mitgenommen, nach etwa 1/2 -3/4 Jahr hat er alle Gerätschaften wiederbekommen.

Tja, so ist das in Deutschland )=

KOT119723  27.05.2011, 12:49

Ahja und ne Entschuldigung hat er auch nie bekommen, das sollte noch erwähnt werden

Naja, wenn der Staatsanwalt einen Durchsuchungsbefehl unterschrieben hat wird das Beweismaterial (In dem Fall PC, Datenträger etc.) mitgenommen...auch ohne Durchsuchungsbefehl gibt es manchmal bestimmte Regelungen die sowas erlauben z.B. um eine Straftat zu verhindern aber das ist bei politischen Hintergründen oft umstritten...

Es muss aber in jedem Fall dringender Tatverdacht bestehen wie es so schön heisst...leider sind Hochkriminelle nicht gerade dumm wenn es um das verschlüsseln von hochsensiblen Daten geht daher stand das BKA schon oft vor verschlossen Türen ohne die möglichkeit die starke verschlüsselung zu überwinden...einer der Kritikpunkte die Gegener von härteren Intenetgesetzen und stärkere Kontrollen anführen...

Wenn du Einbruchpläne oder Kinderpornographie auf den Rechner hast, dann darf die Polizei deinen Computer mitnehmen, wann immer sie auch wollen! Viele Denken immer, es sei Pflicht, dass man sich vorher eine Genehmigung vom Staatsanwalt besorgt, aber das gilt nur für leichte Fälle wie Raubkopien oder was auch immer. Wenn die Polizei einen Hinweis bekommt, dass du Kinderpornos auf den Rechner hast und dieser Hinweis einigermaßen tatkräftig ist, dann darf die Polizei handeln wie sie will!

Wer etwas anderes behauptet, soll sich mal bitte bei einen Polizisten erkundigen, der auch Ahnung hat!

Beweismittel , die der Aufklärung einer Straftat dienen KÖNNEN , dürfen beschlagnehmt werden , so will es die StPO !

Sobald die Polizei den Verdacht hat, dass sich auf dem PC für die Ermittlung wichtige Daten befinden, wird dieser mitgenommen