Ab welcher Menge Gras darf die Polizei das Handy beschlagnahmen?

8 Antworten

Weshalb sollte die Polizei das Recht haben, dein Handy zu konfiszieren. Das ist dein Eigentum. Wenn du in einer Zelle ist, ist es üblich, dass es für die Dauer der Haft verwahrt wird.

Dass es eine Regelung gibt, dass die Polizei das Handy wegen Grasbesitzes einkassieren darf, ist mir nicht bekannt.

Mensch alle kein Plan aber kommentieren 😂😂😂

Na ok.... Wenn es DIR nicht bekannt ist, dann wird die Polizei es natürlich auch nicht einkassieren können....

http://dejure.org/gesetze/StGB/74.html

@skyfly71

2. die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden.

Diese Regelung greift in diesem Fall nicht, da das Handy keine akute Gefahr darstellt. Das bezieht sich vor allem auf Waffen, gefährliche Werkzeuge oder Tatwerkzeug.

Das Handy gilt als Möglichkeit, Kontakt zum Dealer aufzunehemen, nicht als eines der besagten Dinge.

@ProfessorLara

Ach so? Dann trifft Nummer 1 nicht zu, dass es ganz einfach ihr/sein Handy war?

@skyfly71

Nummer 1 definiert nur, dass der Gegenstand nur eingezogen werden darf, wenn er ihm gehört hat. Die können dir ja nicht deinen Pullover wegnehmen, nur weil er dir gehört. Oder dir nur deine Schokolade wegnehmen nur weil sie dir gehört.

Es handelt sich hierbei um eine Bedingung keine Begründung.

Warum bist du eigentlich so aggressiv? Es geht in diesem Forum darum, nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen. Genau das habe ich versucht, aber wenn meine Hilfe nicht erwünscht ist, dann geht doch einfach weiter kiffen.

@ProfessorLara

Ich bin nicht aggressiv und ich kiffe nicht. Ich hab nur ein wenig fundierte Ahnung von Juristerei und antworte nicht nur mit gesundem Menschenverstand. Und mit Wissen - und auch mit meiner Erfahrung - weiß ich, dass das Handy ziemlich sicher für immer nicht nur W wie weg, sondern G für GANZ weg ist...^^

Übrigens: In dem Gesetzestext kommt das Wörtchen "oder" vor. Mach Dir doch mal bei Gelegenheit Gedanken über dessen Bedeutung....

@ProfessorLara

Sky hat recht. Wenn jemand über das Handy BTM-Geschäfte einfädelt, dann ist das Handy ein Tatwerkzeug und wird nicht mehr als Beweismittel, sondern als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt. Es ist dann dauerhaft weg.

Mir fallen da hoc mehrere Rechtsgrundlagen ein:

Verfallsgegenstand (evtl. als Surrogat) 73 StGB/111b StPO

Einziehungsgegenstand (Tatmittel) 74 StGB/111b StPO

Beweismittel 94 StPO.

Oder vielleicht sogar eine Beschlagnahme aufgrund Polizeigesetz.

Das Handy dürfen sie dir nur wegnehmen wenn es im Zusammenhang mit der Straftat steht.

Nicht ganz. Ich würde Deinen Satz gerne geringfügig berichtigen, dass es klar wird.

Das Handy dürfen sie dir nur wegnehmen wenn es im Zusammenhang mit der Straftat stehen könnte.

@fastlink

hast recht, das meinte ich eigentlich auch damit, habe es nur blöd und unüberlegt ausgedrückt.

Wenn eine Strafvereitelung im Raum steht, gibt es keine Untergrenze.

Es gibt keine Mindestgrenze. Wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz besteht, dann besteht erst einmal auch der Verdacht, dass das Handy dazu genutzt wurde, um eine Übergabe der Betäubungsmittel zu verabreden. Damit ist es sowohl Beweismittel wie auch Tatwerkzeug. Und somit kann es eingezogen werden. Dass bei kleinen Mengen Cannabis das Verfahren eingestellt werden soll, ist ein zweiter Schritt und hat hiermit erst einmal nichts zu tun. Und auch nicht damit, dass das Handy am Ende der Einziehung unterliegt.

Könntest ja dadurch Kontakt zudem dealern bzw. Herkunft haben