Wann muß Kindesunterhalt gezahlt werden?

9 Antworten

Das Spiel habe ich mit meinem Ex auch erlebt.

Juristisch ist es so: Laut den üblichen Urteilen ist der Kindesunterhalt IM VORAUS zahlbar, sprich, er muss bis zum 3. Werktag auf dem Konto sein.

Faktisch ist der Unterhaltsverpflichtete aber leider erst nach Ablauf des Monats im Zahlungsverzug, sprich, wenn er (BEISPIEL) für den November bis einschliesslich 30.11. nicht gezahlt hat, dann ist er erst ab dem 01.12. in Verzug und dann erst kann man die Vollstreckung anleiern.

Was bei meinem Ex geholfen hat, war folgendes:

  1. Ich bin mit den Kontoauszügen zum Jugendamt gegangen. Jeden Monat konnte ich die Miete erst verspätet überweisen, weil der Unterhalt teils erst um den 20. eintraf. Das hatte zur Folge, dass mich der Vermieter wegen fortgesetzter verspäteter Mietzahlung abmahnte und mit Kündigung drohte. Das Jugendamt hat meinen Ex dann angeschrieben udn ihn intensiv auf das Urteil hingewiesen. Von dem Brief bekam ich auf meine Bitte hin eine Kopie.

  2. Mit diesem Brief bin ich dann zur Arge...vergeblich. Die hatten keine rechtliche Möglichkeit zu helfen.

  3. Dann habe ich etwas gemacht, was eher grenzwertig ist: Ich bin zur Firma meines Ex und dort zum Personalchef. Ich ahbe ihm von meienr Situation erzählt, habe ihm die Kontoauszüge vorgewiesen, aus denen die massiv verspätete Zahlung hervorging. Habe ihm den Brief des Vermieters und des JA gezeigt. Und ich habe klar gestellt, dass ich in dem Moment, wo mein Ex die Zahlung übers Monatsende hinaus das erste Mal "vergisst", SOFORT eine Lohnpfändung vornehmen lasse.

  4. Das hatte für meinen Ex sehr unangenehme Konsequenzen. Nach dem, was ich danach über gemeinsame Bekannte erfuhr, ist er zum Chef zitiert worden und wurde dort massiv ermahnt. Und man hat ihm klipp und klar gesagt: Er solle sich bewusst sein, dass die Firma ohnehin Personal reduziere. Er sei bisher als Familienvater und langjähriger Mitarbeiter laut Sozialplan nicht gefährdet gewesen, aber dass sich das jetzt ändere. Solle auch nur eine Lohnpfändung wegen Nichtzahlung des Unterhalts kommen, wäre er der nächste, der gehen müsse.

Dazu muss man wissen: Er hat einen gut bezahlten Job und besitzt ein Mietshaus, hat also wirklich genug Geld. Ich bekomme selber nichts und was die Kidner betrifft hat er sich bislang erfolgreich arm gelogen und zahlt nur knapp über dem Mindestsatz. Ich selber haben bislang nur einen Minijob gefunden und bin auf die Arhe angewiesen.

Seitdem jedoch zahlt er relativ pünktlich... bis zum 08. des Monats ist das Geld jeweils da. Mit dem Vermieter hat das Jugendamt geredet, der hat die Abmahnung zurückgenommen und mir jeweils Zahlungsfrist zum 10.d.M. eingeräumt.

Rechtlich kann man wie gesagt erst dann etwas machen, wenn der Zahler einen ganzen Monat zu spät zahlt.

Aber: 2x hat die Arge mir gegen Abtretungserklärung das fehlende Geld als Vorschuß gezahlt, weil ich Kinder und einen komplett leeren Kühlschrank hatte.

Die Situation ist extrem schwer. Ich ahbe mir ein Sparbuch zugelegt und zahle jeden Monat zwischen 10-25€ darauf ein... wenn dann mal wieder das Geld gar zu spät kommt, haben wir wenigstens genug zu essen.

truxumuxi  30.10.2010, 09:36

Da würdest du dir aber selber schaden, wenn dein Mann seinen gutbezahlten Job verlieren würde, wegen deiner Intervention. Bei allem Verständnis für deine finanzielle Lage, hätte ein Gespräch mit deinem Mann mit dir zusammen bei Jugendamt oder nur du und dein Mann alleine, sicher auch was gebracht. Ich finde es bei allem Verständnis schäbig, wenn man zu solchen Mitteln greift. Es hätte sicher auch noch andere Möglichkeiten gegeben. Ich weiß selbst wie es ist einen leeren Kühlschranke zu haben. Mein ex hat den Unterhalt auch immer im Laufe eine monats bezahlt und nie am Anfang. Ich habe trotzdem nie die Miete zu spät bezahlen können, weil ich den Unterhalt für die Kinder nicht davon abhängig gemacht habe. Ich habe mich darauf eingerichtet und konnte damit umgehen. Nie und nimmer wäre ich in die firma meines Mannes und hätte ihn derartig diskreditiert.

Mit dem Jugendamt habe ich da schlechte Erfahrungen gemacht, die stehen nämlich auf dem Standpunkt, lieber ein paar Tage zu spät als gar kein Unterhalt. Das musste ich mir nämlich anhören, als ich dort Hilfe suchte. Die Dame war sehr freundlich und sagte mir, ich solle froh, dass der Vater zahlt und es lieber in Kauf nehmen, dass es irgendwann im Monat kommt. Erst wenn er ständig gar nicht bezahlt oder 3 Monate überfällig ist, tritt das Jugendamt in Kraft. Geht aber alles sehr langsam, denn dann wird erst mal der Vater angeschrieben und der hat dann 4 Wochen Zeit zum antworten. Also man sollte sich wirklich nicht zuviel versprechen. Ich weiß, wenn man das Geld braucht, will man es auch am Anfang vom Monat haben, aber vielleicht kannst du dich ja damit abfinden, da das Geld ja immer im entsprechenden Monat kommt. Vielleicht hilft ein freundliches GEspräch ohne zuviel Vorwurf in der Stimme. Das kann Wunder wirken. Weise ihn freundlich darauf hin, dass es um sein Kind geht, und das Kind den Anspruch hat, und es ihm schon ein Anliegen sein sollte, dass es seinem Kind gut geht. Mit der Keule kommen und harten Geschützen sollte man erst zum Schluss wenn wirkich nichts hilft, es verhärtet nur die Fronten, das bringt auch nicht viel.

Also ich habe genau das gleiche Problem und muss ganz ehrlich sagen es nervt jeden Monat zu warten bis der Herr zahlt. Mein Lohn bekomme ich immer zum fast selben Zeitraum (1 oder 2 Tage unterschied) Meine Miete muss ich bis zum 3. jeden Monat ansonsten Säumniszuschlag das gleiche gilt für die Fixkosten.....Also bitte warum kann er zahlen wie er bock hat! Mit dem Jugendamt stimmt da bekommt man nur die Antwort sie müssen bis Ende des Monats warten....Es kann einfach nicht sein das wenn es festgeschrieben ist das der Unterhalt gezahlt werden muss, man trotzdem keine Handhabung hat, auf einen festgesetzten Termin damit man mit dem Geld planen kann

er muss bis zum 3ten des Monats bezahlen, hab auch so einen säumigen Zahler, ansonsten geh zum Anwalt und lass einen Beistandschaft einrichten, der wird ihm dann schon Beine machen. Geh zum gericht und hole dir einen Beratungsschein und wenn es hart auf hart kommt kannst du PKH beantragen. Wenn er jetzt nicht zahlen sollte, ist die einfachste Sache zum Jugendamt zu gehen und Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Weitere Fragen beantworte ich gerne--

truxumuxi  29.10.2010, 17:18

Gleich mit dem Hammer kommen, wegen ein paar Tagen zu später Zahlung. Auch wenn ich eine Mutter bin und auch geschieden und auch Unterhalt für meine Kinder erhalte, würde ich doch erst mal friedlichere Arten versuchen. Ich weiß nicht warum man immer gleich die Fronten verhärten muss. Hier in dieser Frage zahlt der Mann jeden Monat, halt nicht gleich am 1. sondern halt später. Besser später als gar nicht.

eerija2008 
Fragesteller
 30.10.2010, 12:10
@truxumuxi

Es geht nicht darum gleich den Hammer raus zu holen. Ich habe einfach keinen Bock mehr jeden Monat zu fragen wann man denn gütigerweise mit einer Zahlung rechnen kann.Ich will es lediglih pünktlich und ich finde ein erwachsener Mann der es schafft eine Firma zu leiten und in Armani Anzügen rum zu laufen sollte dazu fähig sein einen Dauerauftrag einzurichten um für seine Kinder zu sorgen! Deswegen die Frage nach einer gesetzlichen Frist. Ich will ihn weder verklagen noch sonst etwas, nur einen Zeitrahmen in der Hand haben um sicher planen zu können.

Unterhaltszahlungen sind am Anfang des Monats fällig. Wovon sollst du denn die Lebensmittel vorstrecken. Lass ihm das durch das Jugendamt mitteilen, das wirkt besser.