Wann dürfen Fimern Leiharbiter übernehmen?

4 Antworten

Das Kundenunternehmen und das Zeitarbeitsunternehmen schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab, in dem in der Regel eine Ablösesumme bereits genannt ist. Diese kann sich aber auch in AGB befinden. Die Höhe kann dir niemand sagen, da diese unterschiedlich ist und nicht selten auch das Kundenunternehmen ein gewisses Mitsprache- bzw. Verhandlungsrecht hat.

Wenn dein Arbeitsvertrag mit ddem Zeitarbeitsunternehmen beendet ist, kannst du nahtlos bei einem anderen Unternehmen anfangen.


Wenn das Unternehmen mit der Zeitarbeitsfirma einen Vertrag geschlossen hat, dass der Leiharbeiter für einen Zeitraum X beschäftigt werden soll, dann ist dieser Vertrag primär zu erfüllen. Das heißt zu deutsch, wenn das Unternehmen nicht die "Leihgebühren" an die Zeitarbeitsfirma bezahlen will für den Zeitraum, den du gebucht wurdest, müssen sie eine Vertragsstrafe zahlen. Wenn das Unternehmen dich bei der Zeitarbeitsfirma nur für einen Monat "gebucht" hat, kann das Unternehmen dich danach kostenlos übernehmen. Du musst natürlich bei deiner Zeitarbeitsfirma kündigen. Danach kannst du arbeiten, wo du willst.

also in der Regel hat man ja Probezeit in der man von heute auf morgen gelündigt werden kann und selbst darf. Das müsstest du aber in deinem Arbeitsvertrag nachschauen können. Klar kannst du sofort nach beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wo anders anfangen du musst nur mal abklären ob deine LA Firma einen Vertag hat mit der Firma hat für dir du gerade arbeitest.(was ich vermute) aber da werden dir deine Vorgesetzen der Firma sicher helfen wenn sie dir bereits eine Übernahme zugesagt haben.

Wenn du einen neuen Einstellungsvertrag von der gewuenschten Firma schon vorher sicher der Tasche hast, kannst du die Leihfirma fristgerecht kuendigen. Wo ist das Problem?


Die Leihfirma kann dir nichts verbieten, wo du danach arbeiten moechtest.