Statt der Unterschrift in einer Bewerbung den Zusatz "(...) ist maschinell erstellt(...)"?
Guten Tag,
heute haben zwei Kolleginen, ein Kollege und ich beim Bearbeiten von Bewerbungen in der Firma darüber diskutiert, ob der Zusatz "Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig." in einer Bewerbung (ausgedruckte Form - NICHT elektronisch) statt einer Unterschrift gültig und zulässig sei. Solche eine Bewerbung lag meiner Kollegin vor. Sie wollte die Bewerbung ablehnen, da Ihrer Ansicht nach das Anschreiben nicht maschinell (automatisch) hergestellt wurde und mit einer Unterschrift zu versehen ist.
Selbst wenn das Dokument "automatisch" hergestellt wurde, bedeutet dies im Zweifel, der Bewerber bzw. die Bewerberin verfasste die Bewerbung nicht aus eigener Hand - und darauf legen wir in der Firma besonders wert. So lehnen wir grundsätzlich Bewerbungen ab, die Standard Floskeln beinhalten.
Unsere Abteilungsleiterin war jedoch der Ansicht, dass es zulässig und vollkommen in Ordnung sei, da er / sie das Dokument ja nicht handschriftlich verfasste. Ganz davon abgesehen, dass ihre Argumentation nicht stimmt, verteidigten wir die Stellung unserer Kollegin. Behörden und sogar andere Firmen drucken am Computer geschriebenes aus und unterzeichnen dies dann.
Frage: Ist der Zusatz "(...) maschinell erstellt (...) ohne Unterschrift gültig" nun in einer Bewerbung in Schriftform zulässig? Ganz davon abgesehen, ob dies überhaupt Sinn macht... Würde es in Ordnung gehen, in einer elektronisch versandten Bewerbung (bspw. E-Mail) den Hinweis "elektronisch versandt (...) Unterschrift ist daher nicht nötig" einzufügen oder wäre dieser obsolet?