walkie talkie gesetz in österreich?
Hallo, ich besitze ein retevis rt24 walkie talkie.
Darf ich die antennen austauschen und in der software die watt output erhöhen?
Der frequenzbereich befindet sich zwischen 400 und 470 mhz.
Vielen dank schon einmal in vorhinein.
1 Antwort
430 - 440MHz ist in Österreich ein Amateurfunkband mit ISM zweitnutzung (433,05 - 434,79 MHz).
Sofern du also keine Amateurfunkzulassung besitzt musst du dich an den ISM Standard halten, welcher eine Maximalleistung von 10mW vorschreibt, wobei ich mir nicht sicher bin ob hier der Antennengewinn mitgerechnet wird.
Imho würd ich aber sagen, dass es hier um 10mW EIRP geht, also mit Antennengewinn.
Das hat nichts mit Rundfunk zu tun. Diese Regelungen gelten für alle Geräte welche funken.
Es ist dabei unerheblich ob du das Privat oder Kommerziell machst, um welche Uhrzeit du funkst etc. einfach mal drauf los funken sieht der Gesetzgeber nun mal nicht so gern weil andere Geräte dadurch gestört werden können.
Und ja, die Übertragungen besitzen eine Verschlüsselung, sodass keine anderen Zuhörer belästigt werden.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wenn du ein verschlüsseltes Signal sendest empfangen es alle anderen auch, sie können es eben nur nicht lesen. Die anderen Funkgeräte werden also von deinem Gerät gestöhrt egal ob du das Signal verschlüsselst oder nicht.
Ich habe mir allerdings den Bandplan noch mal genauer angesehen und du könntest eventuell den PMR Funk verwenden.
Das ist der Bereich von 446,00625MHz bis 446,09375MHz Bandbreite ca 12kHz. Maximalleistung 500mW ERP, also Ausgangsleistung des Funkgeräts + Antennengewinn.
https://walkie-talkie-test.eu/pmr-funk-lexikon/
Da stehen dann noch die einzelnen Kanäle.
Ich glaube aber, dass Funkgeräte welche den PMR Funk Nutzen sollen und dürfen speziell dafür zugelassen sein müssen. Sprich man muss die geforderte Bandbreite etc. einhalten. Die 12kHz von mir sind nur ein Schätzung da müsstest du dich informieren was hier Lizenzfrei erlaubt ist.
Auf der Seite von ihrem link steht, dass pmr Funkgeräte 500mW oder 0.5W besitzen.
Heißt dies, dass man ein pmr Funkgerät besitzt, solange die Output nicht 0.5W überschreitet, oder darf man immernoch auf der gleichen Frequenz der 8 Kanäle mit zb. 2W funken?
Ja es steht nur etwas über die Funkgerät da.
Das Gesetz schreibt beim PMR Band aber eine Maximalleistung von 500mW vor, also mit 2W darf man da nicht funken.
Ein PMR Funkgerät ist im übrigen ein Funkgerät welches so gebaut und auch lizensiert wurde, dass es die Normen des PMR Funks einhält.
Wenn du mit deinem Gerät PMR Funk betreiben willst musst du dich auch an diese Vorgaben halten.
Sprich deine Frequenz muss genau in der Mitte eines Kanals liegen. Deine Bandbreite darf die Maximal erlaubte Bandbreite nicht überschreiten (Schätzung meinerseits 12kHz) und du darfst 500mW EIRP nicht überschreiten. Ausgangsleistung des Funkgerätes + Antennengewinn dürfen also nicht größer als +27dBm sein.
Solange du dich daran hältst wird sich, denke ich mal niemand gestöhrt fühlen, ich bilde mir allerdings ein, dass im PMR Band nur PMR lizensierte Funkgeräte betrieben werden dürfen und deines ist vermutlich nicht PMR lizensiert, weil du die Frequenz frei wählen kannst.
also, wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich diese antenne (https://www.amazon.de/gp/product/B01AL3CIG4/ref=ox_sc_act_title_1_1_1?smid=A3ICDZYF91YIY1&psc=1) auf meinem funkgerät montieren, die Verschlüsselung verändern, aber nicht die frequenz oder watt output verändern.
oder?
Nein so einfach ist das nicht.
Es zählen die EIRP und nicht die Watt welche dein Funkgerät an deine Antenne abgibt.
Es steht hier auf der Seite kein Antennengewinn spezifiziert. Anhand der geometrie nehm ich aber an, dass diese Antenne +5dBi Antennengewinn hat.
Die Maximale Ausgangsleistung sind +27dBm. Minus die 5dBi der Antenne darf dein Funkgerät also maximal +22dBm an die Antenne abgeben, was einer Leistung von ca 158mW entspricht.
Damit du also mit dieser Antenne den PMR Funk auf Kanal1 verwenden darfst musst du die Leistung deines Funkgeräts auf 158mW / +22dBm einstellen und die Frequenz 446,00625 MHz verwenden.
Die Verschlüsselung bleibt dir überlassen, da gibt es hier keine Regelung, du musst nur hoffen, dass dein Funkgerät die Grenzwerte der Bandbreite einhält.
Am besten wäre es wenn du dein Gerät auf die Modulationsart GFSK einstellst, sofern nur FSK verfügbar ist, sollte das für Sprachfunk aber auch reichen.
ok.
Jezt bin ich verwirrt.
Auf der Website von dem Hersteller der Antenne wird sie auf 2.15db angegeben.
https://www.retevis.com/sma-m-elite-antenna-u-v-antenna-for-retevis-rt1-rt2-rt3
Ich habe keine Ahnung.
Können sie mir ein simples ja, oder nein geben, ob es legal wäre sie zu installieren, oder ist dies nicht so einfach zu sagen?
Die 5 dBi waren nur eine Schätzung, für gute Lambda/4 Dipole.
Wie gesagt man darf irgendeine Antenne installieren solange man damit nicht die Höchstwerte überschreitet.
Wenn die Antenne also 2.15dBi Gewinn bringt bedeutet, dass die maximale Leistung welche das Funkgerät an die Antenne abgeben darf sind 27dBm - 2.15dBi = 24.84dBm oder ausgedrückt in mW = 304mW
wenn du also dein Funkgerät auf 304mW oder weniger Ausgangsleistung einstellst darfst du die Antenne installieren, wenn du dein Funkgerät auf über 304mW einstellst dann nein.
Die Rechnung welche du zugrunde legen musst ist im PMR Band immer:
27dBm - Antennengewinn in dB = Maximalleistung des Funkgeräts in dBm
Um von dBm auf mW zu kommen kannst du diese Seite verwenden:
Ich betreibe keinen Rundfunk.
Der sinn und zweck ist ausschließlich komunikation zwischen meinen freunden und mir.
Es ich keineswegs gedacht, um irgendwelche Zuhörer anzulocken oder irgendwelche anderen Übertragungen zu tätigen.
Gelten diese Regeln auch für diese privaten nutzungen?
Und ja, die Übertragungen besitzen eine Verschlüsselung, sodass keine anderen Zuhörer belästigt werden.