Walkie-Talkie im Auto erlaubt oder nicht?

3 Antworten

Es gibt kein Gesetz welches "jedermann" die Nutzung von CB-Funk ( 11 Mhz FM ) mit einer Sendeleistung von bis zu 4 Watt im PKW untersagt. Anders als Handys darfst Du CB-Funk auch noch nach wie vor bei laufendem Motor und selbst während der Fahrt benutzen.

Wegen teilweiser Abschirmung der Funkwellen durch die Karosserie sehe ich entsprechende " Handquetschen " hier aber als eher suboptimal an.

Ohne Garantie auf selbst 10 KM in dicht und hoch bebauten Gebieten hast Du am PKW bei CB die beste Reichweitenchance mit einem fest verbauten Gerät nebst DV 27 ( lang ) als Aussenantenne.

Lambda 1/8 als Aussenantenne mit Masse auf Karosserie ginge hier aber zur Not auch noch und wäre trotzdem besser als eine Handquetsche im Innenbereich der Fahrgastzelle.

auf kurze distanzen tut es so ne handpatsche , ansonsten sollte man schon ne kaiser 9040 nutzen :-)

@catweasel66

Ich hatte damals noch eine Stabo " irgendwas " mit 4 Watt FM und 1 Watt AM. ( schon ein paar Jahrzehnte her )

Hat im Stadtgebiet bei uns ( dorfartig ) weitestgehend ganz gut funktioniert mit der DV 27 im FM-Modus zumindest zwischen PKW und stationär mit hoch gehängter Antenne an Gebäuden.

10 KM vom PKW aus dichter bebauten Ortsteilen zu Feststationen war da aber auch oft Utopie.

Hallo Parhalia2,

Es gibt kein Gesetz welches "jedermann" die Nutzung von CB-Funk ( 11 Mhz FM ) mit einer Sendeleistung von bis zu 4 Watt im PKW untersagt

Dies stimmt so nicht . Nach  § 23 Abs.1a STVO

(1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

Dies schließt ein CB Funkgerät mit ein . Allerdings sind nach § 52 Abs.4 STVO Funkgeräte bis 30.06.2020 ausgenommen .

Gruß

@Lkwfahrer1003

Bei der klassischen Funke hat(te) man ja nur das Sprechteil mit RX / TX - Taste an einer Schnur in der Hand, was demnach unter § 23 Abs.1a STVO / Absatz 2b als erlaubt fallen dürfte.

@Parhalia2

Das Sprechteil gehört zum Gerät , Ohne sprechteil funktioniert es ja nicht . Nach Abs. 2b nur erlaubt wenn du es nicht in die Hand nehmen musst . Was aber hier ja der fall ist .

Vgl. Abs. 1 a Nr. 1 :

hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Beim sprechteil hast du gleich beides , du musst es aufnehmen und halten . Man darf ein Gerät nur benutzen wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird , dieses ist die Grundvoraussetzung . Wenn du es nicht aufnimmst darfst du es benutzen wenn entweder eine Sprachsteuerung ………….

 

die Nutzung von CB-Funk ( 11 Mhz FM ) 

CB-Funk arbeitet AM auf 27 MHz und auf FM bei 40 MHz.

Solange es sich um erlaubte Frequenzen handelt, kannst du dich mit einem Funkgerät wo immer, wann immer und mit wem immer du willst unterhalten. Und niemand nimmt Anstoß daran, und niemand interessiert sich für dein Funkgerät. Und weil das Ganze sowas von unwichtig ist, wirst du damit auch nicht wichtiger, oder interessanter, dass das irgend einen Polizisten interessieren könnte.

Übrigens kann man damit nur für Zeitgenossen, die keine Ahnung haben, einen auf wichtig machen, dafür wären die Antennen viel zu lang. Behördenfunkgeräte haben ganz kurze Dinger. Kurz: Niemand interessiert sich dafür. Viel zu unwichtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist dir klar, was Amtsanmaßung ist?

Ich vermute nicht.

Schonmal was von CB-Funk gehört?

Ich vermute ebenfalls nicht.

Beides solltest du mal Googlen.