Kollektivstrafe für die ganze klasse?

6 Antworten

Vielleicht solltet ihr mal mit den drei Störenfrieden reden, das ihr auf soetwas keine Lust habt.

....vermutlich ist genau das das Ziel der Lehrkraft!

@tuedelbuex

Das kann aber doch jetzt nicht sein, Lehrer machen das doch nur um die Schüler zu ärgern und zu mobben, genauso wie sie immer ungerechte Noten verteilen 😜

Wo ist das Problem? Sie kann euch auch grundlos eine Aufgabe geben die bewertet wird.

...wie das rechtlich tatsächlich aussieht, weiß ich nicht! Aber dumm ist es sicher nicht. Denn werden alle gleichermaßen bestraft, wird sich der Zorn zwar zunächst gegen die Lehrkraft, später jedoch, sofern die Lehrkraft standhaft bleibt gegen die Störer wenden. Denn die kollektive Bestrafung findet ausschließlich auf deren Fehlverhalten hin statt und bliebe aus, blieben auch die unerwünschten Störungen aus. Der Störer zieht also seinerseits nicht, wie eigentlich gewünscht, den Unmut der Lehrkraft, sondern der Klasse auf sich...und stellt sich damit selbst ins Abseits. Diese Art der "Erziehung" wurde während meiner Wehrdienstzeit sehr gerne von den Vorgesetzten genutzt. Und mal ganz im Ernst: Ist "der Böse" denn wirklich der, der anderen etwas beibringen möchte oder nicht doch eher der, der das durch sein Verhalten zu behindern versucht? Klar muss im Unterricht auch Zeit für Späße sein....aber alles in Maßen.

Wenn Sie es tatsächlich mit dem Fehlverhalten begründet hat, ist es tatsächlich problematisch. Denn dann ist es eine Strafarbeit für die ganze Klasse und somit eine kollektivstrafarbeit, auch wenn Sie es später anderes benennt.

Kollektivstrafen betreffen zwangsläufig auch unschuldige und stellen einen groben Verstoß gegen einen elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz dar, Artikel 1 abs.1; Artikel 20 abs. 2,3; Artikel 28 abs. 1.

Kollektivstrafen sind also verboten und gerade eine Lehrerin/ Beamte? als Träger besonderer Verantwortung und ausübende Kraft hoheitlicher Aufgaben (Artikel 33 abs.4 gg) hat das GG zu achten. Der Lehrer steht in einem besonderen Treueverhältnis gegenüber Staat und Verfassung. Sie sind zur loyaler Pflichterfüllung (BVerfGE 7, 162) angehalten. Demzufolge sollte ein Lehrer nicht leichtfertig damit umgehen.

Als normalen Test kann sie sowas natürlich machen, mit der Begründung halte ich es für nicht richtig.

Ihr solltet vielleicht erstmal mit Vertrauenslehrer und Schulleitung reden, sollte diese Benotung Auswirkungen auf das Bestehen der 10. klasse haben. Ihr könnt auch eure Eltern dazu holen.

Leider findet eine juristische Schulung für Lehrer in der Ausbildung zu wenig Beachtung...

Vielen Dank! könnten sie sich eventuell meine 2. Frage dazu durchlesen, welche ich als kritischer empfinde? das wäre klasse.

Zunächst mal sehe ich da kein Problem.

Im Detail kann man zB fragen, wie hat die Klasse auf die Störungen reagiert? Hat man das belustigt zur Kenntnis genommen, die Störer motiviert weiter zu machen?

Hat die Klasse konzentriert weiter gearbeitet und die Störungen ignoriert? Wenn nicht hat die Lehrerin alles richtig gemacht.