vorzeitige Kündigung Mietverhältnis wegen Einweisung ins Pflegeheim

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Verlängerung der Kündigungszeit wegen langer Dauer des Mietverhältnisses gibt es nur zu Gunsten von Mietern, nicht aber zu Gunsten von Vermietern. Die gesetzliche Kündigungsfrist bleibt bei 3 Monaten.

Nach Wohndauer gestaffelte Kündigungsfristen gelten nur für den Vermieter. Dabei ist es übrigens egal ob dieser zwischenzeitlich gewechselt hat oder nicht.

Für Mieter gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 bzw. knapp 3 Monaten. Außer es wurde vertraglich eine kürzere vereinbart.

Die alte Dame könnte jetzt, wenn ihre Kündigung spätestens Morgen bei der Vermieterin ist, noch zum 30.4.14 kündigen.

Gesetzliche Grundlage § 573c Abs. 1 BGB

peuwe 
Fragesteller
 03.02.2014, 20:49

vielen Dank für deine Antwort,hilft mir schon mal ein bißchen weiter.

Kann der Mietvertrag vorzeitig auf Grund Gesundheitszustand und hohes Alter gekündigt werden.

Vorzeitig nicht. Allerdings betraegt die Kuendigungsfrist hier keine 5 Monate sondern - wie bwhoch2 bereits voellig korrekt anmerkte - 3 Monate zum Monatsende.

Genauer gesagt muss die schriftliche Kuendigung spaetestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter zugehen, um zum Ablauf des uebernaechsten Monats zu wirken. Die Dame kann also jetzt fruehestens zum 31. Mai kuendigen. Hierfuer muss die schriftliche Kuendigung spaetestens am 4.3. beim Vermieter zugehen (3. Werktag im Maerz).

anitari  03.02.2014, 09:24

Die Dame kann also jetzt fruehestens zum 31. Mai kuendigen

Noch zum 30.4.14

Der 3. Werktag ist erst Morgen.

DerCAM  03.02.2014, 11:20
@anitari

Hast du mich schon wieder erwischt! ;-)

Natuerlich noch zum 30. April. Ich sollte mal wieder ein wenig das 1 bis 3 Zaehlen ueben.

peuwe 
Fragesteller
 03.02.2014, 20:55

danke für die Beantwortung meiner Frage,daß du dich im Monat geirrt hast,ist nicht so schlimm,kann passieren ,hab trotzdem verstanden was du gemeint hast. hilft mir aber erstmal weiter