vorzeitige Kündigung Mietverhältnis wegen Einweisung ins Pflegeheim
In unserem Bekanntenkreis gibt es eine 80.jährige alte Dame,verwitwet ,Sohn geschieden später verstorben.Enkelkinder wohnen außerhalb.Sie lebt allein in ihrer Wohnung.Wenn mal Not am Mann war, kümmerte sich auch mal ihre Ex-Schwiegertochter um sie. Vor einiger Zeit stürzte die alte Dame in ihrer Wohnung und sie mußte ins Krankenhaus.Nach ihrer Entlassung kam sie wieder in ihre Wohnung zurück und stürzte erneut.Sie wurde erneut ins Krankenhaus eingewiesen.Von dort kam sie zur Kurzzeitpflege mit der Option, sie kann nicht mehr allein wohnen und müßte in einem Pflegeheim untergebracht werden.Die besagte Wohnung bewohnt sie schon sehr lange.Ihr damaliger Vermieter starb vor ca.3 Jahren und die Tochter beerbte sie.Dazu gehört auch das Mietshaus,indem sich ihre Wohnung befindet.Nach Rücksprache mit dem Vermieter wegen Kündigung des Mietverhältnisses besteht dieser auf 5 monatige Kündugungsfrist,weil die alte Dame ja schon lange in der Wohnung wohnt. Meines Erachtens ist diese nicht rechtens,denn die neue Vermieterin kann nicht zig Jahre Mietverhältnis mit der alten Dame vorweisen.Kann der Mietvertrag vorzeitig auf Grund Gesundheitszustand und hohes Alter gekündigt werden.
3 Antworten
Verlängerung der Kündigungszeit wegen langer Dauer des Mietverhältnisses gibt es nur zu Gunsten von Mietern, nicht aber zu Gunsten von Vermietern. Die gesetzliche Kündigungsfrist bleibt bei 3 Monaten.
Nach Wohndauer gestaffelte Kündigungsfristen gelten nur für den Vermieter. Dabei ist es übrigens egal ob dieser zwischenzeitlich gewechselt hat oder nicht.
Für Mieter gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 bzw. knapp 3 Monaten. Außer es wurde vertraglich eine kürzere vereinbart.
Die alte Dame könnte jetzt, wenn ihre Kündigung spätestens Morgen bei der Vermieterin ist, noch zum 30.4.14 kündigen.
Gesetzliche Grundlage § 573c Abs. 1 BGB
vielen Dank für deine Antwort,hilft mir schon mal ein bißchen weiter.
Kann der Mietvertrag vorzeitig auf Grund Gesundheitszustand und hohes Alter gekündigt werden.
Vorzeitig nicht. Allerdings betraegt die Kuendigungsfrist hier keine 5 Monate sondern - wie bwhoch2 bereits voellig korrekt anmerkte - 3 Monate zum Monatsende.
Genauer gesagt muss die schriftliche Kuendigung spaetestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter zugehen, um zum Ablauf des uebernaechsten Monats zu wirken. Die Dame kann also jetzt fruehestens zum 31. Mai kuendigen. Hierfuer muss die schriftliche Kuendigung spaetestens am 4.3. beim Vermieter zugehen (3. Werktag im Maerz).
Hast du mich schon wieder erwischt! ;-)
Natuerlich noch zum 30. April. Ich sollte mal wieder ein wenig das 1 bis 3 Zaehlen ueben.
danke für die Beantwortung meiner Frage,daß du dich im Monat geirrt hast,ist nicht so schlimm,kann passieren ,hab trotzdem verstanden was du gemeint hast. hilft mir aber erstmal weiter
Noch zum 30.4.14
Der 3. Werktag ist erst Morgen.