Vorstrafe wegen Körperverletzung und jetzt Anzeige wegen Betrug

3 Antworten

Wenn der Bekannte wegen Körperverletzung eine Bewährungsstrafe bekommen hat, dann war das sicherlich kein einfacher Boxhieb. Das war vermutlich eine sehr massive und gefährliche Körperverletzung. Nun ist er zwar nicht "einschlägig" erneut straffällig geworden, doch nun kämen weitere Straftaten hinzu. Wenn man davon ausgeht, dass die Polizei nicht jede Person bei jeder Straftat überführt (Dunkelfeld), so könnte er weitere unentdeckte Straftaten begangen haben. Daran sollte man zumindest einmal denken. Wenn eine Straftat entdeckt, bzw. aufgeklärt wird, dann ist diese oft sehr mühsam zu beweisen. Viele Verfahren werden eingestellt, wenn z.B. die "Beweiskette" eine Lücke aufweist oder weil es sich um die erste Tat handelt. die Justiz ist mit der Verhängung einer wirklichen Bestrafung dann immer noch zögerlich. Man setze sich einen Tag als Zuschauer in einen Gerichtssaaalt und erlebe die vielen "Ermahnungen, Freisprüche, Einstellungen, Strafaussetzung etc. So wird auch dein Freund vermutlich keinen "Knast" von innen sehen.Natürlich kenne ich jetzt nicht die Schwere der erneuten Taten und nicht die individuelle Einschätzung des Gerichts. Jedenfalls muss man deutsche Gerichte nicht fürchten.

Jede neue Straftat KANN zu einem Widerruf der Bewährung führen, MUß es aber nicht. Das hängt von Einzelheiten der Taten, der Lebenssituation des Täters, aber auch dem Nachtatverhalten ab. Außerdem, wie hoch die Bewährungsstrafe war und ob es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht ist.

sp310877 
Fragesteller
 12.07.2012, 17:27

der Bekannte ist Ende 30

skyfly71  12.07.2012, 17:46
@sp310877

Trotzdem muß man deutlich mehr wissen, um dazu auch nur ansatzweise eine Vorhersage treffen zu können.

Das kann man im Voraus schlecht sagen. Wenn er in dem neuen Verfahren keine Bewährung erhält, was durchaus sein kann. Wird die zuständige Staatsanwaltschaft in der Bewährungssache sehr wahrscheinlich den Wiederruf beantragen.