Kann ich mit einer Vorstrafe wegen betrug eine Ausbildung in der altenpflege beginnen?

4 Antworten

Ich hätte bezogen zum Thema ebenfalls eine Frage.

Und zwar, ob jemand weiß ob es bzgl. des Eintrags auch Äußerungen zur Anklage vom Bundesamt für Justiz o.ä. geben kann.

Habe ebenfalls einen Eintrag weil ich versäumt habe der Argentur für Arbeit mitzuteilen dass eine Einstellung erfolgte. Habe Leistungen erhalten und diese sofort wieder erstattet. Dennoch kam es zu einer Anzeige wegen Betruges und einem Eintrag.

Im Pflegebereich wirst du mit dieser Vorstrafe schlechte Karten haben.

Wenn du glaubhaft machen kannst, dasse s ein Jugendsünde war, könntest du evtl. doch eine Ausbildung anfangen denn du hast ja Probezeit.

Die Antwort von Binuclaer ist falsch. Gerade im Pflegebereich wird ein Polizeilichesführungszeugnis abverlangt.

Vorstrafen wegen Betrug, Diebstahl, Einbruch, Raub und Körperverletzung werden dort sehr genau hinterfragt.

Und es wird am Ende der Ausbildung nicht nur das normale, sondern das erweiterte Führungszeugnis abverlangt, da die zu den Prüfungsunterlagen gehört.

Grüße von einer Pflegedienstleitung

Danke endlich mal eine hilfreiche  Antwort

"Endlich mal eine hilfreiche Antwort" ?! Was steht senn hier bitte anderes als in der Antwort die du zuvor von mir erhalten hast?

Betrug, Diebstahl, Körperverletzung das sind die Dinge die sofort zu hochgezogenen Augenbrauen führen wenn du mit hilfsbedürftigen Menschen arbeiten willst und Vorgesetzte das im Führungszeugnis sehen.
Aber das ist nicht mal das größte Problem denn mit Chef und Schule kann man ja reden und wenn die überzeugt sind dass das Jugendsünden waren und du dich beweisen kannst sehen die noch am ehesten darüber hinweg.
Die unnehmbare Hürde kommt am Ende der Ausbildung denn das große Führungszeugnis ist Teil der Prüfungunterlagen die eingereicht werden müssen um zugelassen zu werden.
Und wenn da was von einer Bewährungstrafe wegen Betruges steht sehe ich schwarz für dich das dich die Behörde zur Prüfung zulässt.

Führungszeugnis wird in der Altenpflege nicht verlangt.

Kannst dich also beruhigt dort bewerben

Ich weiß zwar nicht wo du diese Information hernimmst aber das ist falsch. Führungszeugnisse werden in der Altenpflege schon verlangt wenn du nur ein FSJ ablegen willst, erst Recht wenn du die Ausbildung bestreiten willst. Selbst wenn dein Arbeitgeber keins verlangt (was ich mir kaum vorstellen kann denn dieser steht in der Verantwortung fachlich kompetentes Personal zu stellen und kann somit Mit zur Verantwortung gezogen werden) verlangt es immer noch die Behörde zur Prüfungszulassung.

@Nightwing99

Ist mir neu. 

Dazu kommt, das sollte der Arbeitgeber es nicht direkt verlangen, muss man es nicht mitteilen

Ist aber so hab das Spielchen selber für Ausbildung und Weiterbildung dreimal mitgemacht. Die Behörde lässt sich da nicht lumpen hatte auch eine in der Klasse die ihre Zulassung zur Prüfung wegen einem Eintrag im Führungszeugnis nicht gesehen hat. Und das man nichts darlegen muss was der Arbeitgeber nicht verlangt dürfte wohl klar sein allerdings ist er bzw. die PDL wie gesagt verpflichtet fachlich kompetentes und geeignetes Personal einzustellen. Kommt es zu einem Vorfall mit einem Vorbestraften wird er sich daher den Vorwurf anhören müssen wieso es keine Eignungsprüfung (wie die Vorlage des kleinen Führungszeufnisses) gab und ist unter Umständen mit haftbar. Da dieses Thema (inzwischen) sogar Teil der Altenpflegeausbildung ist kann ich mir wie gesagt kaum vorstellen das eine PDL heitzutage noch auf ein Führungszeugnis verzichtet im Prinzip schadet sie damit im Zweifelsfall dem eigenen Betrieb.