Vorsorgeuntersuchung bei Gesundheitsfragen angeben (BU)?
Hallo zusammen,
mir ist Rückwirkend zu den Gesundheitsfragen eingefallen, dass ich, im entsprechenden Zeitraum, bei einer Vorsorgeuntersuchung (ohne Anlass) beim Augenartz war. Dort war auch alles in Ordnung. Muss ich den Besuch bei meiner Berufsunfähigkeitsversicherung nachmelden?
Danke im Vorraus.
1 Antwort
Das kommt auf die Fragestellung an. Wenn nach Untersuchungen oder Arztbesuchen gefragt wird dann muss Du das auch angeben. Wenn dort keine Befunde erhoben wurden ist es auch nicht tragisch das zu erwähnen.
In Fall musst es angeben.
Ist nicht relevant. Kannst du mit nein ankreuzen
2 Antworten und es steht 50:50 ob ich es nun Angeben soll / muss ;)
Ich würde es tun. Es macht nichts wenn Du es angibst, aber wenn Dein Arzt auch nur den Verdacht einer Erkrankung ( es muss es Dir gar nicht sagen ) in die Akte schreibt und Du da dann jemals Probleme hast, kann Du Dich nie herausreden. Dann gilt ggf. eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und Du hast die A....karte! Willst Du das riskieren weil Du keine Bock hast.....
Danke für deine Antwort. Die Formulierung lautet: "Waren Sie bei Ärzten oder Therapeuten in Behandlung, Untersuchung oder Beratung wegen Erkrankungen in den folgenden Bereichen" ... "Sinnesorgane (z.B. Netzhautablösung, ...)". Die Frage hatte ich mit "Nein" beantwortet, da ich eine Vorsorgeuntersuchung nicht für eine Untersuchung einer Erkrankung gehalten habe? Allerdings bin ich natürlich kein Jurist. In den Fall werde ich einfach mal offen auf die Versicherung zughen.