Vorsorgeuntersuchung bei Gesundheitsfragen angeben (BU)?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt auf die Fragestellung an. Wenn nach Untersuchungen oder Arztbesuchen gefragt wird dann muss Du das auch angeben. Wenn dort keine Befunde erhoben wurden ist es auch nicht tragisch das zu erwähnen.

MrRobot1337 
Fragesteller
 22.03.2022, 16:19

Danke für deine Antwort. Die Formulierung lautet: "Waren Sie bei Ärzten oder Therapeuten in Behandlung, Untersuchung oder Beratung wegen Erkrankungen in den folgenden Bereichen" ... "Sinnesorgane (z.B. Netzhautablösung, ...)". Die Frage hatte ich mit "Nein" beantwortet, da ich eine Vorsorgeuntersuchung nicht für eine Untersuchung einer Erkrankung gehalten habe? Allerdings bin ich natürlich kein Jurist. In den Fall werde ich einfach mal offen auf die Versicherung zughen.

basiswissen  22.03.2022, 17:01
@MrRobot1337

In Fall musst es angeben.

Scunion1  23.03.2022, 12:47
@MrRobot1337

Ist nicht relevant. Kannst du mit nein ankreuzen

MrRobot1337 
Fragesteller
 23.03.2022, 16:27

2 Antworten und es steht 50:50 ob ich es nun Angeben soll / muss ;)

basiswissen  23.03.2022, 20:18
@MrRobot1337

Ich würde es tun. Es macht nichts wenn Du es angibst, aber wenn Dein Arzt auch nur den Verdacht einer Erkrankung ( es muss es Dir gar nicht sagen ) in die Akte schreibt und Du da dann jemals Probleme hast, kann Du Dich nie herausreden. Dann gilt ggf. eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und Du hast die A....karte! Willst Du das riskieren weil Du keine Bock hast.....