BU-Versicherung Krankenakte nicht einsehen?
Hallo,
ein Provisionsberater meinte kürzlich in einem Gesräch zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) zu mir, dass man auf keinen Fall seine Patientenakte einsehen sollte vor Abschluss des BUV-Vetrages, weil man sich dann im Leistungsfall der BUV darauf berufen könne, dass man irgendwelche Kleinigkeiten halt einfach nicht mehr wusste und es somit trotzdem zur Leistung kommt. Wenn man stattdessen die Akte anfordert - so meint er - würde die Versicherung von einem erwarten, dass man bei den Gesundheitsfragen im Vetrag auch alles angeben könnte, also würde dann im Leistungsfall die Leistung vielleicht ausgeschlossen sein. (Die Einsicht in die Akte würde ja vermerkt werden, also wüsste die BUV dann auch, dass man sich die Akte angeguckt hatte)
Ich habe in Google aber Seiten gefunden, die das Gegenteil sagen, nämlich, dass man unbedingt in die Akte vor Vertragsabschluss gucken soll, um die Gesundheitsfragen definitiv richtig zu machen, damit die BUV im Anschluss sich der Leistungszahlung nicht widersetzen kann. Eine Quelle mal:
https://www.bu-portal24.de/bu-vorerkrankungen.html
Was denn nun?
5 Antworten
Kommt sicherlich auch auf die jeweilige Versicherung an.
Bei meiner BU Versicherung reichte es damals, dass ich alles nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet hatte.
Allerdings war ich auch nie wirklich krank... von Zahnarzt mal abgesehen.
Jupp aber genau das würde sie,
Das werden sie sicher nicht, wenn sie in deiner Akte was finden, was zur Leistungskürzung beitragen könnte. Viel Spaß dann vor Gericht. Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutz.
Lies nochmal genau, was ich geschrieben habe.
Und dann überleg mal, ob Du Dich vielleicht nicht zu sehr in etwas hereinsteigerst.
Ich habe deinen Text genau verstanden. Wenn du auf etwas hinaus willst, sprich es vielleicht an und rede nicht um den heißen Brei herum.
wie gesagt... bei mir stand explizit im Vertrag, das bestes Wissen und Gewissen ausreichte...
Dann lies mal weiter. Im leistungsfall entbindest du alle Ärzte und deine Krankenkasse (auch über den Tod hinaus) von der Schweigepflicht. Du hast dann nur die "absichtliche" Falschaussage vom Tisch.
Danke. Habe ich wieder etwas dazu gelernt. 👍
Das bemerkst du aber erst, wenn der Leistungsfall eingetreten ist.
Damit hat er gemeint, dass du keine "Falschaussage" machen kannst, wenn du gar nicht weißt, was in deiner Patientenakte steht.
Damit ist aber nur die "vorsätzliche" Falschaussage vom Tisch. Eine bereits bekannte Krankheit darfst du trotzdem nicht verschweigen. Und im Leistungsfall ist es schwer zu erklären, dass du eine relevante Krankheit in deinen Unterlagen hast, von der du angeblich selbst nichts gewusst hast. Im Zweifelsfall bist du selbst beweispflichtig, wenn du Geld willst.
Aber dann hast du evtl. einen Anspruch gegen diesen "Berater", der dir so etwas erzählt, um an seine Provision zu kommen. Der dürfte bis dahin aber längst pleite sein, wenn der solche Ratschläge erteilt.
Alles muss auf dem Tisch liegen, da man im Leistungsfall alles obligatorisch vorlegen muss und auch dann komplette Akteneinsicht gewähren lassen muss .
Wer das nicht tut gefährdet unweigerlich seinen Berufsunfähigkeitsschutz,
Alles andere wäre grob fahrlässig genau danach suchen die Versicherungsgesellschaften ja.
Und der Provisions-"berater" verdient natürlich mit Abschluss des Vertrages seine Kohle. Wenn er also sagt, dass man nicht and die Akte ran soll, ist die Wahrscheinlichkeit für ihn größer, dass der Vertrag zum Abschluss kommt und er sein Geld bekommt, und die Wahrscheinlichkeit ist für dich größer, dass dir die Versicherung im Leistungsfall keine Leistungen zahlt.
Das hat doch nichts mit der Provision zu tun. Du bist einfach nur an einen Abzocker geraten .
Wenn du eine gute BU möchtest kommst du an BruttoTarife nicht rum.
Ich biete beide „Arten“ an, doch das bessere Geschäft bei einer BU macht der Kunde bei den Prov-Tarifen.
Bin echt erstaunt was manche Leute so alles mit dem Wörtchen Provsion verbinden. Provision ist nur eine Vergütungsform , mehr nicht.
Ohjee,
du scheinst an ein ganz besonders Exemplar geraten zu sein.
Leider erkennst du einen guten oder schlechten Vermittler nicht daran wie er vergütet wird.
Alle Fragen, die der Versicherer stellt, sollen umfassend und wahreheitsgemäß beantwortrt werden.
Dinge, nach denen er nicht fragt, müssen somit auch nicht angegeben werden.
Dinge, nach denen er nicht fragt, müssen somit auch nicht angegeben werden.
Oh,oh ein gaanz schwerer Denkfehler der sich im Falle eines Falles als fatal herausstellen wird.
Versicherungen lechzen genau danach, um bloß nicht zahlen zu müssen. .
1A Käse, was du schreibst
Nun, Du wirst es hoffentlich nicht erleben müssen .
Ich bin 61 und seit gut 30 Jahren als Versicherungsmakler tätig. Ich weiß also, wovon ich schreibe. Du auch?
Ja, da mein Sohn schwer verunglückt ist, und da hab ich gesehen wo und bei wem die nette Versicherung alles herumgefragt hat, da war nichts mehr "unantastbar".
Kassierst du also Provision?
Und das soll allgemeingütlig sein?
Ich habe geschrieben, dass ich als Versicherungsmakler tätig bin. Ich erhalte Courtage oder Honorar.
Ich vermute mal das es generell so ist, zumindest hat doch kein Berufsunfähiger Lust und Zeit eventuell vor Gericht sein Recht zu erstreiten, oder denkst Du etwa doch?
Deswegen nehme ich die Gesundheitsfragen mit dem Antragsteller auf. Somit stehe ich in der Haftung.
Nun das ist ja schön und gut.
Nur weiß niemand, wo Du dann zum Tage X bist, wenn es zum etwaigen Schadensfall kommt. Ob die Versicherung dann zahlt, und Du Dich an diese Zeilen mit der Haftung hier noch erinnern kannst? Wage ich zu bezweifeln .
Die Angaben im Antrag sind von Antragssteller wahrheitsgemäß und gewisslich zu beantworten, da bist Du doch dann immer aus der "Haftung" raus.
Das kann doch nicht wirklich Dein Ernst sein...
Courtage ist Provision und als Makler bist du auch darauf ausgelegt, Kunden Verträge anzubieten, bei denen du viel Provision kassierst. Sehr fragwürdig und wenige vertrauenserweckend. Genauso wie mein Provisions-"berater"
Du hast NULL Ahnung, wie ein Versicherungsmakler arbeitet und auf welcher rechtlichen Grundlage er haftet.
Du hast NULL Ahnung, wie ein Versicherungsmakler arbeitet und auf welcher rechtlichen Grundlage er haftet.
Ok, danke für den transparenten und vertrauenserweckenden Hinweis. Ich werde mich von ihresgleichen sicherlich fernhalten.
...dann suche mal einen Menschen, der dich berät und eine BU-Versicherung "verkauft", ohne Geld dafür zu erhalten. Ich verspreche dir, dass du ihn nicht finden wirst. Du musst offensichtlich noch viel lernen.
Das betrifft aber nur die "absichtliche" Falschaussage. Im Leistungsfall geht es ja nicht nur nach den gestellten Fragen. Da kommt dann die Entbindung der Schweigepflicht ins Spiel.
Es geht ja nicht darum, dass du deine Versicherung abgeschlossen bekommen hast, sondern darum, dass sie auch im Leistungsfall zahlt...